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Nomokanon am Großen Trebnik

Номоканон при Большом Требнике
Gemeinfrei — der vollständige Text ist hier.
Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Die erste Ausgabe des vorgeschlagenen Werkes erschien 1872 in Odessa und war bald bis auf das letzte Exemplar ausverkauft, von dem es jedoch nur sehr wenige gab – nur 400. Wir nannten diese Ausgabe nicht die zweite, sondern „neu, von Anfang bis Ende überarbeitet“. Das ist keine Prahlerei, keine Werbung, sondern eine reale Tatsache, von der wir voller Zuversicht erklären, dass sie jeder erkennen wird, der die Erstausgabe zur Hand hat und sich die Mühe macht, sie auch nur kurz mit der vorliegenden zu vergleichen. Wir für unseren Teil weisen lediglich auf die größeren Unterschiede zwischen dieser Neuauflage und der Vorgängerversion hin. Erstens wurde die gesamte Geschichte von Nomocanon als Denkmal des griechischen, südslawischen und russischen Kirchenrechts von uns noch einmal geschrieben, mit der Einführung einiger Tatsachen, die uns bisher unbekannt blieben. Zweitens werden die Texte des Nomokanons, griechische und slawische, nun in neuer Form angeboten. Sie werden zunächst durch den ersten Bestandteil des Nomokanons ergänzt, der ursprünglich dazu gehörte, nämlich die Beichtordnung und die dazugehörigen Anweisungen an den Beichtvater über die Auferlegung von Bußen für den Büßer. Dieser erste oder einleitende Teil des Nomokanons, der erstmals in Nikons Trebnik-Ausgabe von 1658 davon getrennt wurde, ist so eng mit dem zweiten, d. Was dann insbesondere den griechischen Text des Nomocanon betrifft, so veröffentlichen wir ihn jetzt nicht wie zuvor in einer Liste, sondern in sechs Listen, die uns zusammengenommen die Möglichkeit gaben, für jeden Artikel des slawischen Textes sein griechisches Gegenstück zu finden und eine weitere wichtige Beobachtung zu machen – nämlich, dass Nomocanon unter Patriarch Nikon zweifellos nach dem griechischen Original regiert wurde. Vier dieser Listen stellen die Originalausgabe des Nomokanons dar – dieselbe, in der es in die slawische Sprache übersetzt wurde, und zwei – die neueste, sowohl formal als auch materiell überarbeitet, wie aus den Inschriften des Nomokanons in den Listen dieser Ausgabe hervorgeht: Κανόνες... νεωστὶ διορθωθέντες καὶ συντεθέντες. Die Listen der Erstausgabe umfassen: I. Liste des British Museum in London, gefunden in einem griechischen Manuskript aus der Harley-Sammlung (Cod. graec. Harleanus Nr. 5548). Dies ist die älteste, vollständigste und genaueste Liste, die uns zur Verfügung steht, weshalb sie die Grundlage dieser Veröffentlichung bildet. Die Museumsverwaltung datiert es aufgrund paläographischer Merkmale auf die Mitte des 15. Jahrhunderts. Im Manuskript umfasst es 55 Blätter in 4° (11–65). Die ersten 7½ Blätter (11–18 α) enthalten ein ausführliches Inhaltsverzeichnis des Nomokanons mit einer Zinnoberinschrift: Πίναξ τοῦ παρόντος Κανοναρίου. Συνοδικοὶ καὶ ἀποστολικοὶ κανόνες καὶ ταῦ μεγάλου Βασιλείου. Dieses Inhaltsverzeichnis enthält 230 Artikel bzw. Regeln des Nomokanons. Die Reihenfolge der Artikel ist im Allgemeinen dieselbe wie in der slawischen Übersetzung, sie werden jedoch korrekter gezählt als in unseren modernen offiziellen Veröffentlichungen, so dass trotz des Fehlens von zwei Artikeln in der Liste des British Museum – 211 und 212 (im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben) – die Gesamtzahl der Bargelde korrekt angezeigt wird, d. h. in Übereinstimmung mit dem, was im Nomocanon selbst steht. Dem Inhaltsverzeichnis folgt der erste oder einleitende Teil des Nomokanons, d. h. der Beichtritus und Anweisungen an den Beichtvater über die Verhängung von Bußen (l. RKP. 19–29 b) mit der auf unserer Seite abgedruckten Inschrift (S. 83). Das Nomokanon selbst nimmt im Londoner Manuskript 36 Blätter (29 b–65 b) ein. Es folgt: Κεφάλαια διάφορα καὶ ἐκλογὴ ἐξ ἑτέρου νομοκανόνου, d. h. jene „verschiedenen Kapitel, die aus einem anderen Nomokanon gesammelt wurden“, die in allen Ausgaben unseres Nomokanons vor Nikon (und in Manuskripten) die übliche Ergänzung dazu. Ein glücklicher Zufall brachte uns eine Korrespondenzbekanntschaft mit dem gelehrten Priester der Kirche von England (in Oxford) Charles Francis Harding Johnston, von dem wir eine von ihm selbst angefertigte und sorgfältig überprüfte Kopie der Liste des British Museum mit der folgenden Inschrift erhielten: „Charles Francis Harding Johnston, ἐν Βομβαίᾳ πоτ’ Alexis S. Pavlov, χάριν.“ ἀμειβόμενος, χαίρειν.“ Wir danken Seiner Ehrfurcht aufrichtig für diesen wirklich wertvollen akademischen Dienst für uns. II. Liste der Universitätsbibliothek Tübingen mit der Signatur M.b.25, verfasst von verschiedenen Händen des 15.–17. Jahrhunderts. Wir erfuhren von der Existenz dieser Liste aus einer Notiz zu unserer ersten Ausgabe des Nomokanon, die der berühmte deutsche Anwalt und byzantinische Gelehrte Tzacharie von Lingenthal (inzwischen verstorben) in seiner Studie über griechische Leitfäden zur Kenntnis des Kirchenrechts verfasst hatte, die in der letzten Zeit des Byzantinischen Reiches und zu Beginn der türkischen Herrschaft in Konstantinopel stattfanden 1). Dank der Aufmerksamkeit des Senats der Universität Tübingen auf die Petition des Moskauer Universitätsrates wurde dieses Manuskript nach Moskau geschickt und stand uns einen ganzen Monat lang zur Verfügung. In Anbetracht der Tatsache, dass dieses Manuskript die zweitälteste Liste unseres Nomokanons (nach der Londoner) enthält, halten wir es für notwendig, hier eine detailliertere Beschreibung vorzulegen, als Tsakhariye in der erwähnten Notiz getan hat. Das Manuskript ist klein, auf 138 Blättern bzw. nach offizieller Zählung auf 276 Seiten. Auf den ersten vier Seiten, die vom ursprünglichen Schreiber leer gelassen wurden, befindet sich ein von einer Hand aus dem 17. Jahrhundert verfasster Artikel mit dem Titel: Λόγος περί μετάνοιας. Anfang: 'Αιαχωρήτης τις ἧν ἒν τινοι (sic) τόπῳ επὶ τὸ τῆς ερήμου μέρος... Ende (besetzen eine halbe Zeile pro Umdrehung von 4 Blättern): τὴν συγχώρησιν διδοῦντος. Auf l. 5 Anmerkung des früheren Besitzers des Manuskripts: Donavit mihi Martino Crusio Tybingae 18. Juli 1597 hunc librum Παρασχευῆς in der Region Chimara in Mazedonien. Ll. 6–14 sind mit einem detaillierten Verzeichnis der Regeln des Nomokanons mit der Inschrift: εὒρῃς εύκόλως belegt. Es ist zu beachten, dass dieser Index auch von anderer, späterer Hand (etwa Ende des 16. Jahrhunderts) in die Tübinger Liste des Nomokanons aufgenommen wurde und eine Kopie des Originals ist, das als Index zu einer anderen Liste desselben Nomokanons diente, weshalb in der Tübinger Handschrift weder in der Reihenfolge noch in der Anzahl der Regeln eine Übereinstimmung zwischen dem Index und dem Nomokanon selbst besteht. Beispielsweise gibt es im Nomokanon keine Regeln, die in unserer Ausgabe unter den Nummern 70, 71, 72, 74, 88 und 212 aufgeführt sind, aber im Index erscheinen sie unter den Nummern 77, 78, 79, 91 und 235 (die Inschrift des letzteren: περί ἐτέρας). πνευματικῆς συγγενείας steht ganz am Ende des Index. Ab Blatt 15 beginnt das Nomokanon selbst in seiner ursprünglichen Zusammensetzung, d. h. zunächst gibt es den Beichtritus mit den begleitenden Anweisungen an den Beichtvater (Bl. 15–29 Bd.), dann – das Nomokanon im engeren Sinne unter dem Titel: καὶ τοῦ μεγάλου Βασιλείου (fol. 29 Bde.–74 a). Beide Teile wurden spätestens Ende des 15. Jahrhunderts von einer Hand verfasst, dem ältesten der gesamten Handschrift. Aber der ursprüngliche Schreiber ließ die Regeln 59–64 aus dem Nomokanon weg, die später zu II hinzugefügt wurden. 70–76 Bde. mit der Hinzufügung (auf S. 76 Bd.–77) eines Artikels, der nicht zum Nomokanon gehört (über den Presbyter, dessen Frau am Karsamstag schwanger wurde). L. 78 – leer. Auf Bll. 79–86 enthält, ohne Inschrift, die berühmte Abhandlung von Chartophylax Manuel dem Xantianer über verschiedene Arten von Verwandtschaft, die eine Ehe verhindern, veröffentlicht in unserer Studie zum 50. Kapitel des Steuermanns. Der Brief hier scheint aus derselben Hand zu stammen wie der Index zu Nomocanon. Die nächsten vier Blätter (87–90) bleiben leer, wahrscheinlich für Manuels Verwandtschafts- und Besitztafeln, die jedoch nicht im Manuskript enthalten waren. Von Seite 91 bis zum Ende des Manuskripts gibt es eine Auswahl von Regeln aus einem anderen Nomokanon, die wir bereits in der Beschreibung der Hauptliste angegeben haben, mit einer leicht geänderten Inschrift, nämlich: χανόνων τοῦ νόμον. In den Varianten zum Text der Hauptliste haben wir die Tübinger Liste mit dem Buchstaben T bezeichnet. 3) Die in der kanonischen Sammlung der Bibliothek von St. Stamp in Venedig gefundene Liste aus der Nani-Sammlung Nr. 232, laut aktuellem Katalog Nr. 8 Klasse III. Geschrieben im Jahr 1629, wie aus dem folgenden Eintrag auf Seite 6 hervorgeht: χειρὸς αύτοῦ γραφέν, ὂτε σπονδαῖος πρότερον Von März bis April. In dieser Liste fehlen 12 Regeln, nämlich: 58, 60, 102, 103, 106, 150, 191 (192 in Berynda), 203–205, 211, 212. Ihre Varianten, die uns der verstorbene Präfekt der Bibliothek, St. Markus von John Veluda, sorgfältig notiert hat, werden in unserer Ausgabe mit dem Buchstaben V bezeichnet. Zusätzlich zu unserem Nomocanon, dem Venezianischen Das Manuskript enthält außerdem alle 85 apostolischen Kanones und drei weitere kanonische Sammlungen: den Nomokanon von Johannes dem Faster (in zwei Ausgaben), die alphabetische Sammlung der Kirche. regiert von Hieromonk Simeon Scholarius und dem berühmten Nomokanon von Manuel Malax 2. 4) Wir besitzen eine Liste, aus der der griechische Text des Nomokanon in unserer ersten Ausgabe abgedruckt wurde. Es wurde Ende des 17. oder Anfang des 18. Jahrhunderts von zwei verschiedenen Händen auf dickem, poliertem Papier in kleinem Format geschrieben. Im Jahr 1714 war der Besitzer dieses Manuskripts ein gewisser Beichtvater Theoklit, wie aus dem folgenden Analphabeteneintrag auf der Rückseite des letzten (135) Blattes hervorgeht: . Ich habe die Möglichkeit, die Zeit zu sparen, bevor ich mich auf den Weg mache. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Daten zu ändern προκοπειν θεου να μιν οιδι να εχει και τἁς αράς τὸν άγίον δεκα καὶ οκτω θεοφορον πατερον τον εν [ν]οικαια και τον Ich habe die Möglichkeit, meine Daten zu ändern. Der Nomokanon beginnt in dieser Liste wie in den vorherigen mit dem Beichtritus (jedoch ohne die beiden vorangehenden Artikel über Beichtväter). Dieser Teil des Manuskripts ist recht gut geschrieben. Aber man muss sich wundern, wie Pater. Theoklitus wendet laut seinem Buch genau die Regeln des Nomokanon an. Es wurde offensichtlich von einer Kopie abgeschrieben, bei der die Blätter beim Binden gebrochen waren, was der Schreiber jedoch nicht bemerkte und aus der erstaunlicher Unsinn aus seiner Feder kam, der uns bei der ersten Ausgabe des Nomokanons viel Ärger bereitete, da der Text der Regeln in diesem Manuskript fast so durcheinander ist, dass es unmöglich ist, ihn in seiner ursprünglichen Form wiederherzustellen: Hier befindet sich beispielsweise der Anfang einer Regel, und das Ende liegt mehrere Blätter vor oder zurück. Verwirrung in der Darstellung und Brüche im Text der Artikel des Nomocanon beginnen mit Artikel 64 (fol. 48 Bde.–49) und dauern bis zum Ende an (fol. 85 Bde.). Diese Liste brachte uns jedoch auch einige wichtige Optionen, die in dieser Ausgabe mit dem Buchstaben P gekennzeichnet sind. Das bemerkenswerteste Merkmal aller nun beschriebenen Listen und zusammen der Beweis für die Originalität der darin enthaltenen Ausgabe des Nomokanons ist die am Ende der Liste enthaltene Anweisung an künftige Abschreiber des Buches, nichts daraus wegzuwerfen (siehe S. 11) – eine Anweisung, die offensichtlich den Verfassern der Sammlung selbst gehörte, aber, wie dieselben Listen beweisen, von späteren Abschreibern nie vollständig befolgt wurde. Aus den Listen der späteren, überarbeiteten und erweiterten Ausgabe des Nomocanon lagen uns die folgenden beiden vor: 5) Liste der Oxford Bodleian Library aus der Sammlung Codices graeci Canoniciani Nr. 24 (Vgl. Cohe, Catalogi codd. mss. biblioth. Bodleanae, Pars III, 1854, Spalte 32–33). Ein Fototypfoto dieser Liste, das im Auftrag des Rates der Universität Noworossijsk von der Bodleana-Direktion aufgenommen wurde, befindet sich jetzt in der Bibliothek der genannten Universität. Diese Liste beginnt, wie die anderen auch, mit einer detaillierten Auflistung der Regeln des Nomokanons, die hier in 195 Kapitel mit der allgemeinen Inschrift gruppiert sind: Πίναξ ακριβὴς τοῦ παρόντος νομίμου. Das Nomokanon selbst hat zwei Inschriften: Eine befindet sich über seinem ersten Teil, also über der Beichteordnung, und lautet wie folgt: Νομοκάννονον (sic) πάνυ πλούσιον. Νουθ εοία είς τὸν πνευματικὸν καὶ ἁσφάλεια; der andere steht über den Regeln des Nomokanons und lautet wie folgt: Βασιλείου καὶ ὲτέρων ἁγίων, νεωστὶ διορθωθέντες καὶ κατἁ τάξιν διἁ τὸ άσύγχυτον πρζτον μὲν οὖν δεῖ περὶ τῶν πνευματικῶν εὶπεῖν, πῶς χρὴ αυτοὺς εὶναι εὲτα περι τῶν έξῆς. Dann folgen weitere Abschnitte des in dieser Ausgabe des Nomokanons übernommenen Systems, von denen wir nur die allgemeinsten angeben, nämlich: und: έντεῦθ εν ἂρξον περι χοσμικῶν. Unter diesen Überschriften sind eine ganze Reihe von Regeln aus dem oben erwähnten Κεφάλαια διάφορα aufgeführt, die in den Listen der Originalausgabe den üblichen Anhang zum Nomokanon bilden. Am Ende steht folgender Eintrag: Τέλος τοῦ αύτοῦ βιβλίου καὶ τῷ Θεω χαρῆς (sic) αχιγ (1613 Γ.). Γενάριος σταὶ (?) ιγ᾽. In den Varianten wird diese Liste mit dem Buchstaben O bezeichnet. 6. Liste, die dem Professor der Kiewer Theologischen Akademie A. A. Dmitrievsky gehört und uns vom Eigentümer freundlicherweise zur unbegrenzten Nutzung bis zur Verwendung zur Verfügung gestellt wurde. Auf der Rückseite des letzten (194) Blattes hat er folgenden Eintrag über seinen Schreiber und die Zeit des Schreibens: ' (1722), μηνί μαρτίω, κ͞υ͞ (κ'-ω, also am 20.?) ήμέρᾳ τρίτῃ (am Dienstag?) έτελειόθηκαι. Τέλος καὶ τῶ θεῶ δώξα. Im Allgemeinen ähnelt diese Liste der vorherigen: das gleiche Inhaltsverzeichnis, die gleichen Hauptüberschriften, aber sie enthält viele weitere Ergänzungen zur ursprünglichen Zusammensetzung des Nomocanon, das somit 216 Kapitel umfasst. Die Zusätze stammen zum größten Teil aus demselben Κεφάλαια διάφορα, es gibt aber auch viele andere darunter, die der Schreiber nach 216 Kapiteln seines Nomokanons mit einer besonderen Inschrift platzierte: ’Εκλογὴ έξ έτέρον νομοκανόνον περί πορνείας καὶ έγρότιτος ανθρώποῦ τοῦ άγιον Άναστασίου πατριάρχον Άντιόχείας (l. 145 ff.). Diese Inschrift deckt jedoch nicht den übrigen Inhalt des Manuskripts ab, der darin einen besonderen Abschnitt darstellt, der, wie im allgemeinen Inhaltsverzeichnis des Nomokanons dargestellt, in 22 Kapitel unterteilt ist (siehe L. 14–15). Wir präsentieren Varianten dieser Liste mit dem Buchstaben D. Dies sind die Mittel, die uns für die vorliegende Ausgabe des griechischen Textes des Nomocanon zur Verfügung stehen. Was die slawische Übersetzung betrifft, veröffentlichen wir sie immer noch auf der Grundlage moderner offizieller Veröffentlichungen im Großen Trebnik, die bekanntlich einen einfachen Nachdruck der Nikon-Ausgabe von 1658 darstellen. Aber diesen Text haben wir zunächst mit allen Vor-Nikon-Ausgaben von Nomocanon, Südrussisch und Moskau verglichen; zweitens wurde es aus diesen Veröffentlichungen (und teilweise aus Manuskripten) an den Stellen ergänzt, an denen das griechische Original dies erforderte; Drittens wurde es von verschiedenen Fehlern befreit, hauptsächlich in Zitaten, die auf die kanonischen Quellen der Regeln des Nomokanons verweisen, und alle derartigen Änderungen werden jedoch direkt von uns festgelegt. Beim Vergleich der aktuellen Ausgaben mit den vorherigen (vor Nikonov) haben wir nicht auf die verbalen (lexikalischen) Unterschiede zwischen ihnen geachtet (wir haben beispielsweise keine Optionen wie „Mönch“ und „Mönch“, „Volk“ und „weltlich“, „Kind“ und „Jugendlicher“ usw. angegeben). usw.), hat aber nichts aus den Augen verloren, was für die Geschichte des slawischen Textes des Nomokanons hier in Russland wesentlich ist; Sie notierten das gesamte Material, zumindest ein Wort, Merkmale jeder Ausgabe, die für die Herausgeber selbst charakteristisch sind, als Beweis für ihre kanonischen Ansichten und ihr Verständnis der Bedeutung der veröffentlichten Regeln oder die mit der Lektüre einer der griechischen Kopien übereinstimmen (was am häufigsten in Beryndas Ausgabe zu sehen ist). Kleinere Unterschiede zwischen den Ausgaben vor Nikon und den aktuellen werden von uns unter dem slawischen Text der Artikel von Nomocanon in Form von Varianten angegeben; größere finden Sie in unseren Anmerkungen zu beiden Texten; schließlich haben wir die langen Ergänzungen oder „Anhänge“ der Kiewer Verleger zum Originaltext des Nomokanons in einem besonderen Anhang (Nr. III) platziert. Gleichzeitig haben wir jede Veröffentlichung entweder mit dem vollständigen Vor- und Nachnamen ihres Autors oder, viel häufiger, nur mit den Anfangsbuchstaben dieser Vor- und Nachnamen bezeichnet (B = Berynda, K = Kopystensky, M = Mogila, Zh = Zheliborsky, I = identische Ausgaben der Patriarchen Joacaph und Joseph). Ein wichtiges Merkmal der südrussischen Veröffentlichungen sind die darin enthaltenen Fußnoten gegenüber den meisten Artikeln des Nomokanons, in denen dieser oder jener Artikel entweder mit den Orten der Heiligen Schrift oder mit liturgischen und anderen Kirchenbüchern oder schließlich mit Quellen des örtlichen Kirchenrechts in Verbindung gebracht wird. Auf Anraten von Prof. M.I. Gortschakow äußerte in seiner gelehrten Rezension unserer Erstausgabe des Nomokanons, dass wir beabsichtigten, alle in dieser Ausgabe erwähnten Anmerkungen zu übernehmen, mussten diese Absicht jedoch aufgeben, da ihre Umsetzung der Druckerei große Schwierigkeiten bereitete. Daher haben wir uns bei der Beschreibung der südrussischen Veröffentlichungen in der Geschichte des Nomocanon auf einen allgemeinen Hinweis auf deren erwähnte Besonderheit beschränkt. In unseren Anmerkungen zum slawischen Text haben wir jedoch einige erläuternde Anmerkungen und Zitate der Kiewer Verleger berücksichtigt, die sie in den Text des Nomokanons selbst aufgenommen haben. Der dritte und wichtigste Unterschied zwischen unserer vorliegenden Ausgabe und der vorherigen besteht in einer erheblichen Anzahl neuer erläuternder und kritischer Anmerkungen zu einzelnen Artikeln dieser Sammlung sowie in den Überarbeitungen, Korrekturen und Ergänzungen der vorherigen. Hier, das heißt in diesen Notizen, liegt der wissenschaftliche Schwerpunkt unseres gesamten Buches. Für sie sind wir vor der wissenschaftlichen Welt und im Allgemeinen vor allen unseren Lesern in erster Linie verantwortlich. An anderen Stellen des Buches (wir meinen insbesondere die Geschichte von Nomocanon) finden sich diverse Auslassungen und Versäumnisse; Dies sind jedoch keine so schwerwiegenden Mängel wie ein Missverständnis der Bedeutung einzelner Kirchenkanone oder des Wesens der gesamten kanonischen Institution – diese beiden Themen, mit denen wir uns in den genannten Anmerkungen so oft befasst haben. Zwar sahen wir uns in dieser Angelegenheit verpflichtet, uns streng an die Quellen zu halten und allgemein anerkannten kirchlichen Autoritäten zu folgen, aber... Wer ist vor Geistesirrtümern und Verrat an der Erinnerung gefeit, selbst bei der selbstlosesten Liebe zur Wahrheit und bei den zuverlässigsten Führern bei der Verwirklichung dieser Wahrheit? Siehe Geschichte von Nomocanon Seite 3. Hinweis. 1. Eine detailliertere Beschreibung des venezianischen Manuskripts findet sich in einer sehr seltenen Ausgabe: Codices greci manuscript apud Nanios patricios Venetos asservati. Bononiae. 1784, S. 425–427. 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