Правило 85 Василия Великого
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Lasst uns also nicht zulassen, dass wir mit solchen Menschen zugrunde gehen, sondern aus Angst vor einem harten Gericht und angesichts des schrecklichen Tages der Vergeltung des Herrn vor unseren Augen wollen wir nicht mit den Sünden anderer zugrunde gehen. Denn wenn das schreckliche Schicksal des Herrn uns nicht lehrte und solche Schläge uns nicht zu dem Gefühl brachten, dass der Herr uns wegen unserer Missetat verlassen und in die Hände der Barbaren gegeben hat und als ob das Volk vom Feind gefangen genommen und der Zerstreuung preisgegeben worden wäre, bevor diejenigen, die den Namen Christi tragen, es wagten, solche Dinge zu tun: Wenn sie es nicht wussten, waren sie unverständlich, als ob dafür der Zorn Gottes über uns käme, was haben wir dann gemeinsam? sie? Aber Tag und Nacht, sowohl öffentlich als auch privat, müssen wir ihnen die Wahrheit bezeugen: Aber lassen wir uns nicht von ihren Missetaten mitreißen, sondern vor allem beten wir, um sie zu gewinnen und sie aus der Schlinge des Bösen zu befreien. Wenn uns das nicht gelingt, dann bemühen wir uns, zumindest unsere Seelen vor der ewigen Verdammnis zu retten.
(I Om. 12; Trul. 102; Basil Vel. 3, 84).
Diese Regel ist eine Fortsetzung der Regel 84, weshalb im Steuermann beide Regeln zu einer zusammengefasst sind (84). Sie stellen den Abschluss des dritten kanonischen Briefes Basilius des Großen an Amphilochius dar. Diese 85. Regel enthält Anweisungen für Bischöfe, wie sie mit Sündern umgehen sollen, nämlich: wie sie auf der Grundlage der Anweisungen des hl. Regel alle erdenkliche Sorge um ihre Erlösung walten lassen und wie man im Falle eines Scheiterns versuchen sollte, sich nicht mit der Sünde anzustecken, sondern zumindest die eigene Seele vor dem ewigen Untergang zu retten.
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