Правило 80 Василия Великого
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Über die Polygamie schwiegen die Väter, da sie eine bestialische Angelegenheit sei und der Menschheit völlig fremd sei. Für uns scheint diese Sünde schlimmer zu sein als Unzucht. Daher wäre es ratsam, solche Menschen gemäß den Regeln einer Buße zu unterwerfen, das heißt, sie einen Sommer lang trauern und drei Jahre lang fallen zu lassen, und dann können sie angenommen werden.
(Ap. 48; Trul. 87; Neokes. 3; Basil Vel. 4, 9, 50, 77).
Die Regel bezieht sich auf Polygamie (πολυγαμία) nicht nur, wenn jemand viele Frauen gleichzeitig hat, sondern auch, wenn jemand viele Male heiratet. Gemäß den Regeln gilt nur die erste Ehe als heilig und von Gott gesegnet; Für die zweite Ehe unterliegt eine bekannte Person der kanonischen Strafe, aber die dritte Ehe gilt in der Kirche bereits als Unreinheit (ρυπάσματα) und kann nur geduldet werden, da sie immer noch besser ist als ungezügelte Unzucht (Basily the Great 4:50). Jede weitere Ehe wird heute Polygamie genannt, und Basilius der Große bezeichnet sie als eine bestialische und nicht menschliche Angelegenheit (κτηνώδες, belluinam rem) und betrachtet sie als eine Sünde, die größer ist als die Unzucht. Polygamie, d. h. jede Ehe nach der dritten, bestraft Basilius der Große mit vier Jahren Buße. Man kann jedoch nicht glauben, dass diese vier Jahre die gesamte für die Polygamie vorgeschriebene Strafe darstellen.
Nach der Interpretation von Zonara blieben von diesen vier Jahren die Sünder des ersten Jahres auf der ersten Stufe der Reue (πρόσκλαυσις), in den verbleibenden drei Jahren mussten sie bei ύποπίπτοντες stehen und nach dem Gebet für die Katechumenen die Kirche verlassen; Nachdem sie eine vierjährige Buße erduldet hatten, durften sie erst dann zusammen mit den Gläubigen (συνίστασθαι) in der Kirche stehen, d.
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