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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Послание Феофила епископу Агафону Правило 13 Феофила Александрийского

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Maxim behauptete, er habe aus Unkenntnis der Kirchengesetze eine illegale Ehe geschlossen, und da es ihm peinlich sei, von Kirchenversammlungen ausgeschlossen zu werden, versicherte er, dass er, nachdem er aus Unwissenheit Gesetzlosigkeit begangen habe, einvernehmlich von einem gesetzlosen Zusammenleben Abstand nehmen werde, dem seine Frau zustimmte. Und wenn Sie sehen, dass sie dies im Einvernehmen tun und nicht täuschen, dann arrangieren Sie dies, da seit ihrer Vereinigung bereits zehn Jahre vergangen sind, wenn Sie sich entscheiden, sie den Katechumenen unterzubringen. Wenn Sie merken, dass sie täuschen wollen und dennoch Härte gegen sie erforderlich ist: Tun Sie, was Gott Ihnen inspiriert, und lassen Sie sich in allem von Klugheit leiten. Da Sie vor Ort sind, können Sie deren Standort besser kennen. (Ap. 48; Trul. 87, 93, 98; Ankir. 20; Carth. 102; Basil Vel. 9, 21, 31, 35, 36, 46, 48, 77, 87). Diese Regelung befasst sich mit der vertraglichen Auflösung der Ehe (divortium ex consensu) zwischen Mann und Frau. Eine solche Beendigung war durch die griechisch-römische Gesetzgebung zulässig 148; aber die Kirche hat eine solche Auflösung nie anerkannt, außer in zwei Fällen, nämlich als die Ehegatten ein vollkommeneres Leben anstrebten, das nach den Lehren der Kirche in klösterlicher Askese bestand, oder als der Ehemann zum Bischof gewählt wurde und die Ehefrau der Auflösung der Ehe zustimmte. Darüber haben wir in der Auslegung der 48. Regel des Trullo-Rates gesprochen. Aus der Tatsache, dass die Kirche die vertragliche Auflösung der Ehe verbietet (mit Ausnahme der beiden genannten Fälle), muss jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass die derzeitige (13) Regel des Theophilus von Alexandria der Lehre des Kirchenrechts über die Scheidung widerspricht, da es sich in diesem Fall um die illegale Ehe eines gewissen Maxim mit seiner Frau handelte, in deren Folge er vom Kirchengericht exkommuniziert wurde. Offenbar lebte er trotz der Entscheidung des Gerichts weiterhin in einer illegalen Ehe, und als sein Gewissen zu ihm sprach und er die Härte der kirchlichen Bestrafung spürte, bereute er und erklärte, dass er im Einvernehmen mit seiner Frau das weitere eheliche Zusammenleben abbrechen würde. Hier lag also keine Vertragsauflösung im Sinne des damaligen Zivilrechts vor, sondern diese war eine Folge der Entscheidung des Kirchengerichts, das die Rechtswidrigkeit der Ehe und damit deren Ungültigkeit anerkannte. Patriarch Theophilus rät Bischof Agathon, sich nicht zu vergewissern, ob die vertragliche Scheidung wahr ist, sondern ob die Reue dieser Personen wahr ist und ob sie der Entscheidung des Kirchengerichts wirklich gehorchen – er solle entsprechend handeln. Siehe mein „Right. Tsrkveno Pravo“ (2. serbische Ausgabe), S. 620. Sie könnten interessiert sein an:
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