Средства Общества
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Die Mittel der Gesellschaft bestehen aus: a) Mitgliedsbeiträgen, b) Spenden von Mitgliedern der Gesellschaft, Außenstehenden und verschiedenen Institutionen, sowohl in Geld als auch in Sachen, sowie aus Ablehnungen geistlicher Testamente, c) Einnahmen aus Aufführungen, Bällen, Literaturabenden, Basaren, Lesungen usw., die von der Gesellschaft organisiert werden. usw., d) Sammlung durch Abonnementslisten, e) öffentliche Sammlung und Sammlung im Kreis und f) Erhebung von Gebühren für den Eintritt ins Krankenhaus.
Hinweis 1. Die Höhe der Eintrittsgebühr für das Krankenhaus wird vom Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Ärzterat festgelegt.
Hinweis 2. Für alle vom Verein veranstalteten Konzerte, Bälle, Basare, Lesungen etc. usw., jedes Mal, wenn die Erlaubnis des Bürgermeisters von St. Petersburg eingeholt wird.
Anmerkung 3: Alle Beträge und Sachen, die das Unternehmen erhält, werden genau erfasst und hinsichtlich ihres Verwendungszwecks und ihrer Ausgaben ausgewiesen.
Das angesammelte Kapital der Gesellschaft wird an staatliche Banken, Landbanken und städtische Kreditgesellschaften weitergeleitet, verzinsliche Papiere werden in den Institutionen der Staatsbank aufbewahrt und Bargeld in Sparkassen oder auf einem Girokonto bei einer der Banken oder Kreditgesellschaften läuft auf den Namen der Krankenhausgesellschaft, mit Ausnahme von Ausgabengeldern, die vom Vorstand gehalten werden.
Die Verwendung des Betrags erfolgt auf der Grundlage eines jährlich vom Vorstand erstellten und von den Bevollmächtigten genehmigten Kostenvoranschlags (§ 18). Notfallausgaben, die 50 Rubel nicht überschreiten und gemäß der Schätzung zugewiesen werden, können nach Ermessen des Vorsitzenden ausgegeben werden.
Die Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft obliegt a) dem Vorstand der Gesellschaft, b) der Versammlung der Kommissare der Gesellschaft und d) den Hauptversammlungen der Mitglieder der Gesellschaft.
Notiz. Der Beschluss der Bevollmächtigten- und Mitgliederversammlungen der Gesellschaft wird durchgeführt und ist für alle Mitglieder der Gesellschaft bindend.