Kanon 72
Über den Beschluss, dass Rechtgläubige nicht mit Eheregenen verehelichen dürfen.
Es sei nicht erlaubt, einem christlichen Mann eine Eretike zu heiraten, oder einer christlichen Frau einen Eretiken zu heiraten. Wenn es sich herausstellt, dass jemand dies getan hat, muss der Ehevertrag als ungültig betrachtet und das unrechtmäßige Zusammenleben aufgehoben werden; denn man soll nicht versuchen, Unversöhnliches zu vereinen und den Wolf mit den Schafen zusammenzustellen oder das Los der Sündigen mit dem Anteil Christi. Wer jemanden verletzt, der von uns festgelegt hat, sei exkommuniziert.
Aber wenn einige noch im Unglauben leben und nicht zur Gemeinde der christlichen Gläubigen zählen, und sie sich in einem rechtlichen Ehevertrag vereint haben, und dann einer von ihnen zum Licht des Wahrheitsweges übergeht, während der andere den Irrtum behält, so dass er nicht zu Christus blickt (und wenn die Ungläubige bereit ist, mit dem Glaubenden zusammenzuleben oder umgekehrt), so mögen sie nicht getrennt werden; denn wie es der göttliche Apostel sagt: Denn der Ungläubige wird durch den Glauben seiner Frau heilig gemacht und die Ungläubige durch den Glauben ihres Mannes (1 Kor. 7:14).
Aber wenn einige noch im Unglauben leben und nicht zur Gemeinde der christlichen Gläubigen zählen, und sie sich in einem rechtlichen Ehevertrag vereint haben, und dann einer von ihnen zum Licht des Wahrheitsweges übergeht, während der andere den Irrtum behält, so dass er nicht zu Christus blickt (und wenn die Ungläubige bereit ist, mit dem Glaubenden zusammenzuleben oder umgekehrt), so mögen sie nicht getrennt werden; denn wie es der göttliche Apostel sagt: Denn der Ungläubige wird durch den Glauben seiner Frau heilig gemacht und die Ungläubige durch den Glauben ihres Mannes (1 Kor. 7:14).
Griechischer Urtext
Μὴ ἐξέστω ὀρθόδοξον ἄνδρα αἱρετικῇ συνάπτεσθαι γυναικί, μήτε μὴν αἱρετικῷ ἀνδρὶ γυναῖκα ὀρθόδοξον συζεύγνυσθαι· ἀλλ᾿ εἰ καὶ φανείη τι τοιοῦτον ὑπό τινος τῶν ἁπάντων γινόμενον, ἄκυρον ἡγεῖσθαι τὸν γάμον, καὶ τὸ ἄθεσμον διαλύεσθαι συνοικέσιον· οὐ γὰρ χρὴ τὰ ἄμικτα μιγνύναι, οὐδὲ τῷ προβάτῳ τὸν λύκον συμπλέκεσθαι, καὶ τῇ τοῦ Χριστοῦ μερίδι τὸν τῶν ἁμαρτωλῶν κλῆρον· εἰ δὲ παραβῇ τις τὰ παρ᾿ ἡμῶν ὁρισθέντα, ἀφοριζέσθω. Εἰ δέ τινες, ἔτι ἐν τῇ ἀπιστίᾳ τυγχάνοντες, καὶ οὔπω τῇ τῶν ὀρθοδόξων ἐγκαταλεγέντες ποίμνῃ, ἀλλήλοις γάμῳ νομίμῳ ἡρμόσθησαν, εἶτα ὁ μέν, τὸ καλὸν ἐκλεξάμενος, τῷ φωτὶ τῆς ἀληθείας προσέδραμεν, ὁ δέ, ὑπὸ τοῦ τῆς πλάνης κατεσχέθη δεσμοῦ· μὴ πρὸς τὰς θείας ἀκτῖνας ἀτενίσαι ἑλόμενος, (εὐδοκεῖ δὲ τῷ πιστῷ ἡ ἄπιστος συνοικεῖν, ἢ τὸ ἔμπαλιν, ὁ ἄπιστος τῇ πιστῇ), μὴ χωριζέσθωσαν, κατὰ τὸν θεῖον Ἀπόστολον· ἡγίασται γὰρ ὁ ἄπιστος ἀνὴρ ἐν τῇ γυναικί, καὶ ἡγίασται ἡ ἄπιστος γυνὴ ἐν τῷ ἀνδρί.
Parallelstellen
IVВс.14Лаод.1031Карф.21