Kanon 41
Ungefähr eine vierjährige Prüfung in einem Kloster für diejenigen, die im Retreat klösterliche Taten vollbringen möchten.
Wer in Städten oder Dörfern das Wandeln im Zelt will, sollte zunächst in einen Monastar eingetreten sein und sich von einem Abt der Wüstengewohnheiten unterweisen lassen. Sie sollten drei Jahre lang im Angesicht Gottes dem Oberhaupt des Klosters gehorsam sein und in allem nach dem Gebot gehorchen. Wenn sie ihre Bereitschaft, das Wandeln im Zelt zu leiten, gezeigt haben, muss der Ortsvorsteher sie prüfen, ob ihr Vorhaben aus freiem Willensakt und von ganzem Herzen kommt.
Nur wenn dies nachgewiesen ist, sollten sie noch ein Jahr außerhalb des Zelts verbringen, um ihre Absicht in größerer Weise zu offenbaren. Denn dann werden sie ein vollkommenes Zeugnis ablegen, dass sie nicht aus der Verfolgung einer leeren Ehre, sondern aus dem echten Guten nach dem Wandel im Zelt streben.
Wenn sie nach so langer Zeit ihre Absicht nicht ändern, dürfen sie in das Zelt treten und daran hindern lassen, es zu verlassen, außer wenn eine allgemeine Not oder Nutzen oder schwierige Umstände, die ihnen das Leben bedrohen, sie dazu zwingen. In diesem Fall müssen sie mit dem Segen des Ortsbischofs gehorsam bleiben.
Wer sich ohne diese Gründe aus seinem Wohnort entfernt, sollte zunächst in dem Zelt, das er verlassen hat, untergebracht werden und dann durch Fasten und andere strengere Maßnahmen geheilt werden. Sie sollten wissen, dass nach dem Wort Gottes niemand, der seine Hand auf den Pflug legt und sich umdreht, für das Königreich Gottes wert ist (siehe Lukas 9:62).
Nur wenn dies nachgewiesen ist, sollten sie noch ein Jahr außerhalb des Zelts verbringen, um ihre Absicht in größerer Weise zu offenbaren. Denn dann werden sie ein vollkommenes Zeugnis ablegen, dass sie nicht aus der Verfolgung einer leeren Ehre, sondern aus dem echten Guten nach dem Wandel im Zelt streben.
Wenn sie nach so langer Zeit ihre Absicht nicht ändern, dürfen sie in das Zelt treten und daran hindern lassen, es zu verlassen, außer wenn eine allgemeine Not oder Nutzen oder schwierige Umstände, die ihnen das Leben bedrohen, sie dazu zwingen. In diesem Fall müssen sie mit dem Segen des Ortsbischofs gehorsam bleiben.
Wer sich ohne diese Gründe aus seinem Wohnort entfernt, sollte zunächst in dem Zelt, das er verlassen hat, untergebracht werden und dann durch Fasten und andere strengere Maßnahmen geheilt werden. Sie sollten wissen, dass nach dem Wort Gottes niemand, der seine Hand auf den Pflug legt und sich umdreht, für das Königreich Gottes wert ist (siehe Lukas 9:62).
Griechischer Urtext
Τοὺς ἐν πόλεσιν, ἢ χωρίοις, ἐν ἐγκλείστραις βουλομένους ἀναχωρεῖν, καὶ ἑαυτοῖς κατὰ μόνας προσέχειν, πρότερον ἐν μοναστηρίῳ εἰσιέναι δεῖ, καὶ τὴν ἀναχωρητικὴν παιδοτριβεῖσθαι διαγωγήν· καὶ ἐπὶ τριετῆ χρόνον τῷ τῆς μονῆς ἐξάρχοντι ἐν φόβῳ Θεοῦ ὑποτάττεσθαι· καὶ τὴν κατὰ πάντα, ὡς προσῆκεν, ὑπακοὴν ἐκπληροῦν, καὶ οὕτως ὁμολογοῦντας περὶ τῆς ἐν τῷ τοιούτῳ βίῳ προαιρέσεως, καὶ ὡς ἐξ ὅλης καρδίας ἑκουσίως τοῦτον ἀσπάζονται, ὑπὸ τοῦ κατὰ τόπον δοκιμάζεσθαι προέδρου. Εἶθ᾿ οὕτως, ἐφ᾿ ἕτερον ἐνιαυτόν, ἔξωθεν προσκαρτερεῖν τῆς ἐγκλείστρας, ὡς ἂν ὁ σκοπός αὐτῶν πλειόνως φανερωθείη. Τηνικαῦτα γὰρ πληροφορίαν παρέξουσιν, ὡς, οὐ κενὴν θηρώμενοι δόξαν, ἀλλὰ δι᾿ αὐτὸ τὸ ὄντως καλὸν τὴν ἡσυχίαν ταύτην μεταδιώκουσι. Μετὰ δὲ τὴν τοσούτου χρόνου συμπλήρωσιν, εἰ τῇ αὐτῇ προαιρέσει ἐμμένοιεν, ἐγκεκλεῖσθαι αὐτούς, καὶ μηκέτι τούτοις ἐξεῖναι, ὅτε βούλονται, τῆς τοιαύτης καταμονῆς ἀφίστασθαι· ἐκτός, εἰ μὴ διὰ κοινὴν λυσιτέλειαν, καὶ ὠφέλειαν, ἢ ἑτέραν ἀνάγκην πρὸς θάνατον αὐτοὺς βιαζομένην, πρὸς τοῦτο ἕλκοιντο, καὶ οὕτω μετ᾿ εὐλογίας τοῦ κατὰ τόπον ἐπισκόπου. Τῶν δὲ εἰρημένων προφάσεων δίχα ἐγχειροῦντας ἐκ τῶν καταγωγίων αὐτῶν ἐξιέναι, πρωτοτύπως μὲν ἄκοντας αὐτοὺς καθειργνύειν ἐν τῇ εἰρημένῃ ἐγκλείστρᾳ, ἔπειτα δὲ νηστείαις καὶ ἑτέραις σκληραγωγίαις αὐτοὺς θεραπεύειν, εἰδότας, κατὰ τὸ γεγραμμένον, ὡς, Οὐδεὶς βαλὼν τὴν χεῖρα αὐτοῦ ἐπ᾿ ἄροτρον, καὶ στραφεὶς εἰς τὰ ὀπίσω, εὔθετός ἐστιν εἰς τὴν βασιλείαν τῶν οὐρανῶν.
Parallelstellen
IVВс.4Двукр.4