Kanon 24
Über das Verbot für Geistliche und Mönche, an Rennen und Theateraufführungen teilzunehmen.
Niemals soll ein Diener des Wortes oder ein Mönch zulassen, dass er zu Pferderennen geht oder an Theaterstücken teilnimmt. Und selbst wenn der dienstbare Einberufen wird für einen Eheakt, so soll er sobald die verlockenden Spiele beginnen, aufstehen und sofort gehen, denn so gebietet das Lehren unserer Väter. Wenn jemand jedoch dieses Gesetz verletzt, soll er entweder ein Ende machen oder aus der Gemeinschaft gewiesen werden.
Griechischer Urtext
Μὴ ἐξέστῳ τινὶ τῶν ἐν τῷ ἱερατικῷ καταλεγομένων τάγματι, ἢ μοναχῶν, ἐν ἱπποδρομίαις ἀνιέναι, ἢ θυμελικῶν παιγνίων ἀνέχεσθαι· ἀλλ᾿ εἰ καί τις κληρικὸς κληθείη ἐν γάμῳ, ἡνίκα ἂν τὰ πρὸς ἀπάτην εἰσέλθοιεν παίγνια, ἐξαναστήτῳ, καὶ παραυτίκα ἀναχωρείτω, οὕτω τῆς τῶν Πατέρων ἡμῖν προσταττούσης διδασκαλίας. Εἰ δέ τις ἐπὶ τούτῳ ἁλῷ, ἢ παυσάσθω, ἢ καθαιρείσθω.
Parallelstellen
Трул.516265Лаод.54Карф.154563