Kanon 22
Über den Prohibitus der Simoni und des Exkommunikations nicht nur desjenigen, der durch solche Mittel eine irreführende Hierarchische Stufe erlangt hat, sondern auch desjenigen, der ihn eingesetzt hat
Wir befehlen, dass Bischöfe und alle Geistlichen, die gegen Geld und nicht nach Prüfung und Wahl aufgrund ihres Lebenswandels ordiniert werden, abgesetzt werden, ebenso wie diejenigen, die sie ordiniert haben.
Griechischer Urtext
Τοὺς ἐπὶ χρήμασι χειροτονουμένους, εἴτε ἐπισκόπους, ἢ οἱουσδήποτε κληρικούς, καὶ οὐ κατὰ δοκιμασίαν, καὶ τοῦ βίου αἵρεσιν, καθαιρεῖσθαι προστάσσομεν· ἀλλὰ καὶ τοὺς χειροτονήσαντας.
Parallelstellen
Ап.29IVВс.2Трул.23VIIВс.41519Сард.2Вас.90Генн.1Тарас.1