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Erhöhung (Erhebung) des kostbaren Kreuzes

Kanon 15

Über die Feststellung des kanonischen Alters zur Unterdiakone – 20 Jahre.
In den Diakonen kann man nicht eingetauft werden, bevor man 20 Jahre alt ist. Wenn jemand jedoch vor dem vorgesehenen Alter in eine irgendeine heilige Stufe eingetauft wird, soll er ausgeschlossen werden.
Griechischer Urtext
Ὑποδιάκονος μὴ ἦττον τῶν εἴκοσι ἐτῶν χειροτονείσθω· εἰ δέ τις τῶν ἐν οἱᾳοῦν ἱερατικῇ καταστάσει παρὰ τοὺς ὁρισθέντας χειροτονηθείη χρόνους, καθαιρείσθω.
Parallelstellen
IVВс.15Трул.14Неокес.11Карф.16
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