Kanon 8
About the impossibility of accepting holy orders for someone whose wife is convicted of adultery. Über die Unmöglichkeit, in diesem Fall für einen Geistlichen den Gottesdienst bis zur notwendigen Scheidung zu leisten.
Wenn die Frau eines Laien, die Ehebruch begangen hat, eindeutig dafür verurteilt wird, kann eine solche Person nicht in den Geistlichen Dienst eintreten. Wenn sie nach seiner Priesterweihe Ehebruch begeht, muss er sich von ihr scheiden lassen. Wenn er mit ihr zusammenlebt, kann er das ihm anvertraute Amt nicht behalten.
Griechischer Urtext
Γυνή τινος μοιχευθεῖσα λαϊκοῦ ὄντος, ἐὰν ἐλεγχθῇ φανερῶς, ὁ τοιοῦτος εἰς ὑπηρεσίαν ἐλθεῖν οὐ δύναται. Ἐὰν δὲ καὶ μετὰ τὴν χειροτονίαν μοιχευθῇ, ὀφείλει ἀπολῦσαι αὐτήν· ἐὰν δὲ συζῇ, οὐ δύναται ἔχεσθαι τῆς ἐγχειρισθείσης αὐτῷ ὑπηρεσίας.
Parallelstellen
Ап.18Трул.31326Вас.27