Kanon 5
Über die Epitimie für die Bekennenden im Bösen Offenbarten.
Wenn ein Katechumene, der die Kirche betritt und im Rang eines Katechumenen steht, sündigt (ἁμαρτάνῃ), dann soll er, wenn er zu denen gehört, die das Knie beugen, in die Kategorie derer übergehen, die zuhören und von der Sünde aufgehört haben. Wenn er auch im Rang der Zuhörer nicht aufhört zu sündigen, soll er ausgeschlossen werden.
Griechischer Urtext
Κατηχούμενος, ἐὰν εἰσερχόμενος εἰς Κυριακόν, ἐν τῇ τῶν κατηχουμένων τάξει στήκῃ, οὗτος δὲ ἁμαρτάνῃ, ἐὰν μὲν γόνυ κλίνων, ἀκροάσθω μηκέτι ἁμαρτάνων· ἐὰν δὲ καὶ ἀκροώμενος ἔτι ἁμαρτάνῃ, ἐξωθείσθω.
Parallelstellen
IВс.211121314Трул.96Лаод.19Вас.20Тимоф.4Кир.5