Kanon 2
Über die Exkommunikation einer Frau, die zwei Brüder geheiratet hatte, von der Kirchengemeinschaft.
Wenn eine Frau zwei Brüder heiratet, soll sie bis zu ihrem Tod aus der Kirche ausgeschlossen werden, aber wenn sie zum Zeitpunkt des Todes ihr Wort gibt, die Ehe nach der Genesung aufzulösen, soll ihr gestattet werden, aus Liebe zur Menschheit Buße zu tun. Aber wenn eine Ehefrau oder ein Ehemann während einer solchen Ehe stirbt, ist die Reue für die Zurückgebliebenen schwierig.
Griechischer Urtext
Γυνή, ἐὰν γήμηται δύο ἀδελφοῖς, ἐξωθείσθω μέχρι θανάτου· πλὴν ἐν τῷ θανάτῳ διὰ τὴν φιλανθρωπίαν εἰποῦσα, ὡς ὑγιάνασα λύσει τὸν γάμον, ἕξει τὴν μετάνοιαν. Ἐὰν δὲ τελευτήσῃ ἡ γυνὴ ἐν τοιούτῳ γάμῳ οὖσα, ἤτοι ὁ ἀνήρ, δυσχερὴς τῷ μείναντι ἡ μετάνοια.
Parallelstellen
Ап.19Трул.54Вас.2368767887