Kanon 1
Über das Heiratsverbot eines Ältesten und seine Versetzung in die Kategorie der Reumütigen wegen Unzucht oder Ehebruchs.
Priester, sollte er heiraten, soll entthront (μετατίθεσθαι) werden; wenn er jedoch Sünde der Ungemahlschaft oder des Adulterium begangen hat, soll er vollständig ausgeschlossen und zum Beichtgang gebracht werden.
Griechischer Urtext
Πρεσβύτερος, ἐὰν γήμῃ, τῆς τάξεως αὐτὸν μετατίθεσθαι· ἐὰν δὲ πορνεύσῃ, ἢ μοιχεύσῃ, ἐξωθεῖσθαι αὐτὸν τέλεον, καὶ ἄγεσθαι εἰς μετάνοιαν.
Parallelstellen
Ап.52651IVВс.14Трул.3132130Анкир.10Карф.16Вас.3269