Kanon 56
Über die Notwendigkeit, dass den Prälaten von Seiner Bischofsstelle Ehre zu erweisen, den Priestern nach ihrem Stand gebührt.
Dass Presbyter den Altar nicht betreten und dort sitzen sollten, bevor der Bischof eintritt, sondern mit dem Bischof eintreten sollten, es sei denn, der Bischof ist krank oder abwesend.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ πρεσβυτέρους πρὸ τῆς εἰσόδου τοῦ ἐπισκόπου εἰσιέναι καὶ καθέζεσθαι ἐν τῷ βημάτι, ἀλλὰ μετὰ τοῦ ἐπισκόπου εἰσιέναι· πλὴν εἰ μὴ ἀνωμαλοίη ἢ ἀποδημοῖ ὁ ἐπίσκοπος.
Parallelstellen
Ап.2313955IVВс.823Трул.17