Kanon 55
Über das Verbot für Christen, Feste zu veranstalten, die andere in Versuchung führen.
Über die Tatsache, dass Geistliche oder Geistliche keine Feste durch Teilen organisieren sollten, ebenso wie die Laien.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ ἱερατικοὺς ἢ κληρικοὺς ἐκ συμβολῆς συμπόσια ἐπιτελεῖν, ἀλλ᾽ οὐδὲ λαϊκούς.
Parallelstellen
Карф.60