Kanon 54
Über das Verbot für Christen, an Hochzeiten teilzunehmen, während dort Aufführungen stattfinden, die nur Heiden würdig sind.
Dass dem Geistlichen oder Klerikern nicht erlaubt ist, sich am Hochzeits- oder Abendessen zu amüsieren, sondern dass sie, bevor die Schauspieler hereinkommen, aufstehen und sich zurückziehen sollen.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ ἱερατικοὺς ἢ κληρικούς τινας θεωρίας θεωρεῖν ἐν γάμοις, ἢ δείπνοις, ἀλλά, πρὸ τοῦ εἰσέρχεσθαι τοὺς θυμελικούς, ἐγείρεσθαι αὐτοὺς καὶ ἀναχωρεῖν.
Parallelstellen
Трул.24Лаод.53