Kanon 42
Über den Beschluss, dass Klerusmitglieder ohne Genehmigung des Bischofs reisen dürfen.
Über das, dass es dem Priester oder Klerikern nicht gestattet ist, ohne den Bescheid des Bischofs zu reisen.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ ἱερατικὸν ἢ κληρικὸν ἄνευ κελεύσεως ἐπισκόπου ὁδεύειν.
Parallelstellen
Ап.12133233IVВс.1113Трул.17Антиох.611Лаод.41Сард.7Карф.23106