Kanon 41
Über den Beschluss, dass Klergemannen ohne Genehmigung des Bischofs reisen dürfen.
Über das, dass es dem Geistlichen oder Klerikern nicht zustandehend ist, ohne kanonische Bescheinigungen zu reisen.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ ἱερατικούς, ἢ κληρικοὺς ἄνευ κανονικῶν γραμμάτων ὁδεύειν.
Parallelstellen
Ап.12133233IVВс.1113Трул.17Антиох.611Лаод.42Сард.7Карф.23106