Kanon 31
Über das Verbot, Mischehen mit Andersgläubigen einzugehen, außer in den Fällen, in denen die Person eines anderen Glaubens verspricht, den orthodoxen Glauben anzunehmen.
Davon, dass man keine Heiraten mit Häretikern eingehen oder ihre Söhne oder Töchter ausliefern sollte, sondern es besser wäre, sie selbst zu nehmen, wenn sie nur versprechen, christliche Glaubiger zu werden.
Griechischer Urtext
Ὅτι οὐ δεῖ πρὸς πάντας αἱρετικοὺς ἐπιγαμίας ποιεῖν, ἤ διδόναι υἱούς, ἢ θυγατέρας, ἀλλὰ μᾶλλον λαμβάνειν, εἴγε ἐπαγγέλοιντο Χριστιανοὶ γίνεσθαι.
Parallelstellen
Ап.264565IVВс.14Трул.672Лаод.10Карф.21