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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Kanon 91

Über den Ausschluss aus dem Zölibat mit den anderen Bischofen jener, der einen Mönch ohne Entlassungsbrief des zuständigen Bischofs in seinen Klerus aufnimmt oder ihn zum Igumen eines seiner Klosters ernimmt.
Es ist gut: Wenn der Bischof jemanden aus einem anderen Kloster nimmt und ihn in den Klerus einweiht oder zum Igumen seines Klosters macht, so möge er, wenn er dies tut, das Beziehungsverbot von seinen Mitbrüdern entgegennehmen und sich nur noch mit seinem eigenen Volk verbinden. Der eingesetzte Person bleibt weder Kleriker noch Igumen.
Griechischer Urtext
Ὁμοίως ἤρεσεν, ἵνα, ἐάν τις ἀπὸ ἀλλότριου μοναστηρίου ὑποδέξηταί τινα, καὶ πρὸς κλήρωσιν προαγαγεῖν ἐθελήσοι, ἢ τοῦ ἰδίου μοναστηρίου ἡγούμενον καταστήσοι, ὁ τοῦτο ποιῶν ἐπίσκοπος ἀπὸ τῆς τῶν λοιπῶν κοινωνίας χωριζόμενος, τῇ τοῦ ἰδίου λαοῦ κοινωνίᾳ ἀρκεσθῇ μόνῃ· ἐκεῖνος δέ, μηδὲ κληρικός, μηδὲ ἡγούμενος ἐπιμείνῃ.[1]
Parallelstellen
Ап.141516IВс.1516IVВс.410Трул.171820VIIВс.1921Антиох.321Сард.1131516Карф.5490Двукр.2
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