Kanon 54
Dass die Taufe von Erwachsenen, die aufgrund einer schweren Krankheit nicht in der Lage sind, ihren Glauben zu bekennen, unter der persönlichen Verantwortung kirchentreuer Bürgen durchgeführt werden kann.
Kranke Menschen, die sich nicht selbst verantworten können, lassen sich auf eigenes Risiko taufen, wenn nach eigenem Ermessen eine Aussage über sie gemacht wird.
Griechischer Urtext
Ὥστε τοὺς ἀσθενοῦντας, οἵτινες ὑπὲρ ἑαυτῶν ἀποκρίνεσθαι οὐ δύνανται, τότε βαπτίζεσθαι, ὅτε τῇ αὐτῶν προαιρέσει τὴν περὶ αὐτῶν μαρτυρίαν καὶ κινδύνῳ ἰδίῳ εἴπωσι.[1]
Parallelstellen
VIIВс.8Неокес.12Лаод.47