Kanon 50
Der Befehl für Geistliche, das Sakrament der Eucharistie auf nüchternen Magen zu feiern.
Das Sakrament des Altars darf nur von denen gespendet werden, die nichts gegessen haben, mit Ausnahme eines Tages im Jahr, an dem das Abendmahl gefeiert wird. Wenn es ein Gedenken an jemanden gibt, der am Abend verstorben ist, sei es ein Bischof oder ein anderer, dann soll dies nur mit Gebeten geschehen, wenn sich herausstellt, dass diejenigen, die es durchführen, bereits Essen probiert haben.
Griechischer Urtext
Ὥστε ἅγια θυσιαστηρίου, εἰ μὴ ἀπὸ νηστικῶν ἀνθρώπων, μὴ ἐπιτελεῖσθαι, ἐξῃρημένης μιᾶς ἐτησίας ἡμέρας, ἐν ᾗ τὸ Κυριακὸν δεῖπνον ἐπιτελεῖται. Ἐὰν δέ τινων κατὰ τὸν δειλινὸν καιρὸν τελευτησάντων εἴτε ἐπισκόπων, εἴτε τῶν λοιπῶν, παράθεσις γένηται, μόναις εὐχαῖς ἐκτελεσθῇ, ἐὰν οἱ ταύτην ποιοῦντες ἀριστήσαντες εὑρεθῶσι.[1]
Parallelstellen
Ап.69Трул.29Лаод.50Антиох.1Карф.47Тимоф.16