ORTHODOX HOUSE
⛪ Alle Kirchen
Anmelden
☦ Heute Montag, 14. September / 1. September (alter Stil) ☦ Strenges Fasten gregorianischer Kalender ⇄
Erhöhung (Erhebung) des kostbaren Kreuzes

Kanon 47

Über den Beschluss, dass unverheiratete Geistliche und Mönche nicht ohne Genehmigung der Kirchengewalt zu Witwen und Jungfrauen eintreten dürfen. Aber auch mit Genehmigung dürfen sie es nur tun, wenn sie begleitet werden.
Kleriker oder Jungfrauen zu besuchen, sollten sie nicht, außer im Fall eines Beauftragten oder mit dem Einverständnis ihres Bischofs oder der Priester. Sie sollten dies jedoch nicht allein tun, sondern in Begleitung von Klerikern oder solcher Personen, mit denen Bischof oder nur die Priester zu Frauen dieser Art gehen können. Oder sie sollen sich bei diesen Frauen im Gegenwart von Kleriken oder respektierten Christen treffen.
Griechischer Urtext
Κληρικοί, ἢ ἐγκρατευόμενοι, πρὸς χήρας, ἢ παρθένους, εἰ μὴ κατ᾽ ἐπιτροπὴν καὶ συναίνεσιν τοῦ ἰδίου ἐπισκόπου, ἢ τῶν πρεσβυτέρων, μὴ εἰσίτωσαν· καὶ τοῦτο δὲ μὴ μόνοι ποιείτωσαν, ἀλλὰ μετὰ συγκληρικῶν, ἢ μετὰ τούτων, μεθ᾽ ὧν ὁ ἐπίσκοπος ἢ οἱ πρεσβύτεροι μόνοι ἔχουσι τὴν εἴσοδον πρὸς τὰς τοιουτοτρόπους γυναῖκας, ἢ ὅπου πάρεισι κληρικοί, ἢ ἔντιμοί τινες Χριστιανοί.[1]
Parallelstellen
IVВс.316VIIВс.182022
🔑Anmelden 📖Gebetbuch 🕊Live-Gebet 📨Nachricht einsenden 👥Freunde 💬Gruppen Meine Gemeinde 🕯Virtuelle Kirche 🙏Gebete nach Vereinbarung 🗓Kalender Heiligenleben ✏️Katechese 🔔Benachrichtigungen Meine Abonnements 🛍Shop 💬Support