Kanon 44
Empfehlung den Diakonen, dass sie ihren Kindern keine Freiheiten gewähren sollten, bis die Kinder vollständige Selbstbeherrschung erlangt und fähig sind, sich angemessen zu verhalten.
Bischöfe und Geistliche sollten nicht zulassen, dass ihre Kinder sie aufgrund des Emanzipationsrechts selbständig leben lassen, es sei denn, sie vertrauen voll und ganz auf die Beständigkeit ihrer Moral und ihre Altersreife, damit die Sünden der Kinder später nicht auf die Eltern fallen.
Griechischer Urtext
Ὥστε τοὺς ἐπισκόπους καὶ τοὺς κληρικούς, τὰ τέκνα αὐτῶν μὴ ἐᾷν αὐτεξουσίως ἀπιέναι διὰ ἐμαγκιπατίωνος, εἰ μὴ δ᾽ ἂν εἰς τοὺς τρόπους καὶ εἰς τὴν ἡλικίαν αὐτῶν πληροφορηθῶσιν· ὡς λοιπὸν τὰ ἁμαρτήματα αὐτῶν εἰς αὐτοὺς συντείνειν.[1]
Parallelstellen
Ап.5172651IВс.3IVВс.14Трул.5121330VIIВс.18Анкир.19Неокес.1Гангр.415Карф.32570Вас.122788Тимоф.513