Kanon 43
Bestätigung der Beschlüsse des Konzils von Ippon von 393.
Dass nichts, was beim Ippon-Rat beschlossen wurde, einer Korrektur bedarf.
Bischof Epigonius sagte: „In dieser Abkürzung, entnommen aus den Akten des Konzils von Hippo, erkenne ich nichts, was einer Korrektur oder Ergänzung bedarf, es sei denn, der Tag des Heiligen Osterfestes wurde während des Konzils bekannt gegeben.“
Bischof Epigonius sagte: „In dieser Abkürzung, entnommen aus den Akten des Konzils von Hippo, erkenne ich nichts, was einer Korrektur oder Ergänzung bedarf, es sei denn, der Tag des Heiligen Osterfestes wurde während des Konzils bekannt gegeben.“
Griechischer Urtext
Ἐπιγόνιος ἐπίσκοπος εἶπεν· Ἐν τούτῳ τῷ βρεβίῳ, τῷ ἀποδρεφθέντι ἐκ τῆς ἐν Ἱππῶνι συνόδου, οὐδὲν νομίζομεν εἶναι διορθωτέον, ἢ προσθετέον· εἰ μή, ἵνα ἡ ἡμέρα τοῦ ἁγίου Πάσχα ἐν τῷ καιρῷ τῆς συνόδου γνωρισθείη.[1]
Parallelstellen
Ап.7647071IIВс.7Трул.11Лаод.73738Карф.5173106