Kanon 30
Über das Verbot für die Kinder von Geistlichen, Heiden oder Ketzer zu heiraten.
Es war geheiligtes, dass Kinder des Geistlichen Standes nicht mit Heiden oder Häretikern verheiratet werden sollten.
Griechischer Urtext
Ὁμοίως ἤρεσεν, ὥστε τέκνα τῶν κληρικῶν, ἐθνικοῖς, ἢ αἱρετικοῖς, γαμικῶς μὴ συνάπτεσθαι.[1]
Parallelstellen
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