Kanon 25
Die Notwendigkeit für diejenigen, die in den Rang eines Klerus befördert werden, zunächst die Entscheidungen der Räte zu studieren.
Es war praktisch: Wenn man einen Bischof oder Geistlichen weihte, sollten die Ordinierenden sie zuerst auf die Beschlüsse des Konzils hören lassen, damit sie, wenn sie gemäß den Beschlüssen des Konzils handelten, keine Reue zeigten.
Griechischer Urtext
Ὁμοίως ἤρεσεν, ὥστε, χειροτονουμένου ἐπισκόπου, ἢ κληρικοῦ, πρότερον ἀπὸ τῶν χειροτονούντων αὐτοὺς τὰ δεδογμένα ταῖς συνόδοις εἰς τὰς ἀκοὰς αὐτῶν ἐντίθεσθαι, ἵνα μὴ ποιοῦντες κατὰ τῶν ὅρων τῆς συνόδου μεταμεληθῶσιν.[1]
Parallelstellen
IВс.9VIIВс.2