Kanon 146
Eine Anordnung, nicht alle Personen als Zeugen gegen Mitglieder des Klerus zu akzeptieren, denen das Recht entzogen ist, gegen sie Beschwerde einzureichen.
Lassen Sie nicht diejenigen als Zeugen zu, denen die Zulassung zur Anklage verweigert wurde, sowie diejenigen, die der Ankläger selbst aus seinem eigenen Zuhause mitbringt. Bescheinigungen von Personen unter 14 Jahren werden nicht akzeptiert.
Griechischer Urtext
Μάρτυρας δὲ εἰς μαρτυρίαν μὴ εἰσδέχεσθαι, τοὺς μηδὲ πρὸς κατηγορίαν εἰσδεχθῆναι παραγγελθέντας, ἢ ἔτι μὴν οὓς αὐτὸς ὁ κατήγορος ἐκ τοῦ ἰδίου οἴκου προσκομίσει· μαρτυρία δὲ ἐντὸς κείρας ἐνιαυτῶν δεκατεσσάρων μὴ προσδεχθείη.[1]
Parallelstellen
Ап.75IВс.2IIВс.6Карф.8193059128129130132