Kanon 141
Über die Wahl von drei Vertretern aus jeder Diözese zur Erledigung der Angelegenheiten dieses Rates.
Es war der Wille des gesamten Konzils: Um alle im Konzil versammelten Bischöfe nicht lange zu verzögern, sollten aus jeder Metropolregion drei Richter ausgewählt werden.
Griechischer Urtext
Ὁμοίως ἤρεσε πάσῃ τῇ συνόδῳ, διὰ τὸ μὴ ἐπὶ πολὺ τοὺς πρὸς τὴν σύνοδον συναχθέντας ἐπισκόπους σύμπαντας κατέχεσθαι, ἐξ ἑκάστης ἐπαρχίας ἀνὰ τρεῖς ἐπιλεγῆναι δικαστάς.[1]