Kanon 138
Zur Aberkennung des Bistums wegen falscher Anzeige der Konversion der Donatisten.
Wenn sich herausstellt, dass er über ihre Kommunion gelogen hat und gesagt hat, dass diejenigen, die, wie sich herausstellt, nicht in der Kommunion sind, bereits in der Kommunion sind, und er davon wusste, soll er auch sein Bistum verlieren.
Griechischer Urtext
Ἐὰν δὲ ἀποδειχθῇ τὸν τοιοῦτον ψευσάμενον περὶ τῆς ἐκείνων κοινωνίας, ἐν τῷ λέγειν αὐτοὺς κεκοινωνηκέναι, οὓς δείκνυται συνειδήσει αὐτοῦ μὴ κοινωνῆσαι, καὶ τὴν ἐπισκοπὴν ἔτι μὴν ἀπολέσει.[1]
Parallelstellen
Ап.58Трул.19Сард.11Карф.475771121122123124125126127128