Kanon 118
Zur Exkommunikation von Geistlichen der afrikanischen Kirche, die ohne Erlaubnis und ohne Entlassungsschreiben nach Italien reisten.
Wer in Afrika der Kommunion entzogen ist und heimlich in überseeische Gebiete vordringt, um in die Kommunion einzutreten, verliert den Grad eines Geistlichen.
Griechischer Urtext
Ὁστισδήποτε μὴ κοινωνῶν ἐν τῇ Ἀφρικῇ, εἰς τὰ περαματικὰ πρὸς τὸ κοινωνεῖν ὑφερπύσει, τὴν ζημίαν τῆς κληρώσεως ἀναδέξεται.[1]
Parallelstellen
Ап.1213IВс.5IVВс.1113Трул.17Антиох.611Лаод.4142Сард.9Карф.23