Kanon 111
Über das fact, dass eine neue Erzbistumsprovinz gebildet werden kann, wenn ein Entscheid des Erzbischofsynodes der betroffenen Metropolitansphäre unter der Präsidentschaft des zuständigen Erzbischofs und die Zustimmung des Erzbischofs, einige Orte aus seiner Jurisdiktion zu entnehmen, erfolgen wird.
Dies wurde auch beschlossen: Einem Volk, das nie einen eigenen Bischof hatte, sollte kein Bischof gegeben werden, es sei denn auf Beschluss des gesamten Rates jeder Region und des leitenden Bischofs sowie mit Zustimmung des Bischofs, in dessen Gebiet sich die Kirche befand.
Griechischer Urtext
Ἤρεσε κἀκεῖνο, ἵνα οἱ ὄχλοι, οἱ μηδέποτε ἰδίους ἐσχηκότες ἐπισκόπους, εἰ μὴ ἐκ πάσης τῆς συνόδου ἑκάστης ἐπαρχίας καὶ τοῦ πρωτεύοντος ψήφισμα γένηται, καὶ κατὰ συναίνεσιν ἐκείνου, οὗτινος ὑπὸ τὴν διοίκησιν καθίστατο ἡ αὐτὴ ἐκκλησία, μηδαμῶς δέξωνται.[1]
Parallelstellen
Ап.34Сард.6Карф.53