Kanon 8
Über das Anathema für diejenigen, die Fruchtopfer ohne einen Bischof oder eine Person erhalten, die mit der Verwaltung der Wohltaten beauftragt ist.
Wenn jemand ohne Wissen des Bischofs oder desjenigen, der mit der Verwaltung der Wohltätigkeitsangelegenheiten beauftragt ist, Früchte verteilt oder empfängt, sollen sowohl der Geber als auch der Empfänger mit dem Bann belegt werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις διδοῖ, ἢ λαμβάνοι καρποφορίαν παρεκτὸς τοῦ ἐπισκόπου, ἢ τοῦ ἐπιτεταγμένου εἰς οἰκονομίαν εὐποιΐας, καὶ ὁ διδούς, καὶ ὁ λαμβάνων, ἀνάθεμα ἔστω.
Parallelstellen
Ап.4383941IVВс.26Трул.25VIIВс.1112Анкир.15Гангр.7Антиох.2425Карф.2633Двукр.7Феоф.10Кир.2