Kanon 4
Über die Anfahrt an Zweiflernden von Kommunion mit verheirateten Priestern.
Wenn jemand es nicht wagt, die Heilige Kommunion von einem verheirateten Priester zu empfangen, weil er angeblich nicht an der Liturgie teilnehmen sollte, soll er mit dem Bann belegt werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις διακρίνοιτο παρὰ πρεσβυτέρου γεγαμηκότος, ὡς μὴ χρῆναι, λειτουργήσαντος αὐτοῦ, προσφορᾶς μεταλαμβάνειν, ἀνάθεμα ἔστω.
Parallelstellen
Ап.5IВс.3Трул.1348Гангр.110Карф.4