Kanon 21
Dass derjenige, der Kläger gegen Geistliche ist, ohne Untersuchung nicht akzeptiert werden sollte.
Kleriker oder Laien, die Bischöfe oder Geistliche beschuldigen, sollten nicht einfach und ohne Gerichtsverfahren angeklagt werden dürfen, es sei denn, ihr Ruf wurde zuvor geprüft.
Griechischer Urtext
Κληρικούς, ἢ λαϊκούς, κατηγοροῦντας ἐπισκόπων, ἢ κληρικῶν, ἁπλῶς καὶ ἀδοκιμάστως μὴ προσδέχεσθαι εἰς κατηγορίαν, εἰ μὴ πρότερον ἐξετασθείη αὐτῶν ἡ ὑπόληψις.
Parallelstellen
Ап.74IIВс.6IVВс.9Карф.811121330128129