Kanon 16
Über den Beschluss, dass Mönchen und „ Jungfrauen, sich dem Gott geweihten“, den Ehegelübde abzulegen.
Eine Jungfrau, die sich dem Herrn Gott geweiht hat, und ebenso Mönche dürfen nicht heiraten. Wenn es immer noch solche gibt, die solche Dinge tun, soll ihnen die Gemeinschaft entzogen werden. Wir sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass der örtliche Bischof die volle Macht hat, ihnen Wohltätigkeit zu zeigen.
Griechischer Urtext
Παρθένον ἀναθεῖσαν ἑαυτὴν τῷ δεσπότῃ Θεῷ, ὡσαύτως δὲ καὶ μονάζοντας, μὴ ἐξεῖναι γάμῳ προσομιλεῖν. Εἰ δέ γε εὑρεθεῖεν τοῦτο ποιοῦντες, ἔστωσαν ἀκοινώνητοι. Ὡρίσαμεν δὲ ἔχειν τὴν αὐθεντίαν τῆς ἐπ᾿ αὐτοῖς φιλανθρωπίας τὸν κατὰ τόπον ἐπίσκοπον.
Parallelstellen
IVВс.7Трул.444647Анкир.19Вас.618192060