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Erhöhung (Erhebung) des kostbaren Kreuzes

Kanon 3

Über die Aufnahme in das Klerus- und Volksleben jener Geistlichen und Laikan, welche vor den Verfolgern geflohen waren, aber nachdem sie gefasst worden waren, ihr Christentum bekundeten, auch wenn sie unter Zwang zum Opfer von Götzen gezwungen wurden.
Wenn einige vor Verfolgern flohen und von ihrem Hausstand gefangen genommen oder verraten wurden oder auf andere Weise ihres Eigentums beraubt wurden oder gefoltert wurden oder ins Gefängnis geworfen wurden und gleichzeitig schrien, dass sie Christen seien und gequält wurden, oder sie unfreiwillig nahmen, was die Peiniger ihnen gewaltsam in die Hände legten, oder etwas zu essen nahmen, aber ständig bekannten, dass sie Christen waren, und immer mit aller Bescheidenheit, Kleidung und Demut Trauer über das Geschehene zeigten Leben - solchen ist die Kommunikation nicht verboten, da sie ohne Sünde sind. Selbst wenn sie aus Gründen größerer Akrivia oder aus Unwissenheit verboten wurden, muss man sie sofort in die Kommunikation aufnehmen. Dies gilt gleichermaßen für Geistliche und alle anderen Laien. Darüber hinaus wurde auch darüber nachgedacht, ob Laien, die der gleichen Gewalt ausgesetzt waren, in gewissem Maße gefördert werden könnten. Daher wurde beschlossen, andere wie sie hervorzubringen, die in nichts gesündigt haben, wenn sich ihre bisherige Lebensweise als richtig erweisen sollte.
Griechischer Urtext
Τοὺς φεύγοντας καὶ συλληφθέντας, ἢ ὑπὸ οἰκείων παραδοθέντας, ἢ ἄλλως τὰ ὑπάρχοντα ἀφαιρεθέντας, ἢ ὑπομείναντας βασάνους, ἢ εἰς δεσμωτήριον ἐμβληθέντας, βοῶντάς τε, ὅτι εἰσὶ Χριστιανοί, καὶ περισχισθέντας, ἢ τι εἰς τὰς χεῖρας πρὸς βίαν ἐμβαλλόντων τῶν βιαζομένων, ἢ βρῶμά τι πρὸς ἀνάγκην δεξαμένους, ὁμολογοῦντας δὲ διόλου ὅτι εἰσὶ Χριστιανοί, καὶ τὸ πένθος τοῦ συμβάντος ἀεὶ ἐπιδεικνυμένους τῇ πάσῃ καταστολῇ καὶ τῷ σχήματι, καὶ τῇ τοῦ βίου ταπεινότητί, τούτους, ὡς ἔξω ἁμαρτήματος ὄντας, τῆς κοινωνίας μὴ κωλύεσθαι· εἰ δὲ καὶ ἐκωλύθησαν ὑπό τινος, περισσοτέρας ἀκριβείας ἕνεκεν, ἢ καί τινων ἀγνοίᾳ, εὐθὺς προσδεχθῆναι. Τοῦτο δὲ ὁμοίως ἐπί τε τῶν ἐκ τοῦ κλήρου καὶ τῶν ἄλλων λαϊκῶν. Προσεξητάσθη δὲ κἀκεῖνο, εἰ δύνανται καὶ λαϊκοί, τῇ αὐτῇ ἀνάγκῃ ὑποπεσόντες, προάγεσθαι εἰς τάξιν· ἔδοξεν οὖν καὶ τούτους, ὡς μηδὲν ἡμαρτηκότας, εἰ καὶ ἡ προλαβοῦσα εὑρίσκοιτο ὀρθὴ τοῦ βίου πολιτεία, προχειρίζεσθαι.
Parallelstellen
Ап.62IВс.101112Анкир.412Петра2101314
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