Kanon 25
Etwa 10 Jahre Strafe für diejenigen, die sich des Missbrauchs der Schwester der Verlobten schuldig gemacht haben, die sich nach der Heirat des Schänders mit der Verlobten erhängt hat.
Jemand, der mit einem Mädchen verlobt war, verdorben ihre Schwester, und sie wurde von ihm schwanger (ἐπιφορῆσαι), woraufhin er noch die Braut heiratete und die verdorbene Frau sich erhängte. Es wurde befohlen, dass diejenigen, die es wussten, nach zehn Jahren, nachdem sie ein gewisses Maß an Reue auf sich genommen hatten, in die Reihen der Gläubigen aufgenommen werden sollten.
Griechischer Urtext
Μνηστευσάμενός τις κόρην, προσεφθάρη τῇ ἀδελφῇ αὐτῆς, ὡς καὶ ἐπιφορέσαι αὐτὴν· ἔγημε δὲ τὴν μνηστὴν μετὰ ταῦτα, ἡ δὲ φθαρεῖσα ἀπήγξατο· οἱ συνειδότες ἐκελεύσθησαν ἐν δεκαετίᾳ δεχθῆναι εἰς τοὺς συνεστῶτας κατὰ τοὺς ὡρισμένους βαθμούς.
Parallelstellen
Трул.54Неокес.2Вас.78