Kanon 23
Über das Eintreten der Epenitenz für den unabsichtlichen Mörder von 7 zu 5 Jahren.
In Bezug auf unbeabsichtigte Mörder schreibt die erste Definition vor, dass sie nach sieben Jahren an der vollkommenen Kommunion teilnehmen, nachdem sie die festgelegten Grade der Reue bestanden haben, und die zweite, dass sie eine fünfjährige Reueperiode erfüllen.
Griechischer Urtext
Ἐπὶ ἀκουσίων φόνων, ὁ μὲν πρότερος ὅρος ἐν ἑπταετίᾳ κελεύει τοῦ τελείου μετασχεῖν κατὰ τοὺς ὡρισμένους βαθμούς· ὁ δὲ δεύτερος, τὸν πενταετῆ χρόνον πληρῶσαι.
Parallelstellen
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