Kanon 11
Dass ein entführtes Mädchen, das mit einer anderen Person verlobt wurde, auch wenn sie bereits missbraucht wurde, zurückgegeben werden muss, wenn die Verlobte sie aufnehmen möchte.
Jungfrauen, die verlobt waren und nach ihrer Verlobung von anderen entführt wurden, wurde beschlossen, sie der ersten Verlobten zurückzugeben, auch wenn sie Gewalt durch die Entführer erlitten hatten.
Griechischer Urtext
Τὰς μνηστευθείσας κόρας, καὶ μετὰ ταῦτα ὑπὸ ἄλλων ἁρπαγείσας, ἔδοξεν ἀποδίδοσθαι τοῖς προμνηστευσαμένοις, εἰ καὶ βίαν ὑπ᾽ αὐτῶν πάθοιεν.
Parallelstellen
Ап.67IVВс.27Трул.9298Вас.222526304969