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Erhöhung (Erhebung) des kostbaren Kreuzes

Kanon 10

Über die Möglichkeit für Diakone, nach dem Eintreten in den Stand zu heiraten. Dieses Regelung ist ein lokales Ausnahmeverständnis des 26. Apostolischen Regels. Der Sechste Allgemeine Concilium bestätigte im sechsten Regel das Abhalten des Apostolischen Regels.
Diejenigen, die zum Diakon geweiht sind und zum Zeitpunkt ihrer Weihe bezeugen und erklären, dass sie heiraten müssen, da sie dies bei einer späteren Heirat nicht bleiben können, dürfen ihren Dienst weiterhin ausüben, da der Bischof ihnen dies gestattet hat. Wenn einige, nachdem sie darüber geschwiegen und sich bereit erklärt hatten, dies während der Weihe zu tun, anschließend eine Ehe eingingen, sollten sie aus dem diakonischen Amt entfernt werden.
Griechischer Urtext
Διάκονοι, ὅσοι καθίστανται, παρ᾽ αὐτὴν τὴν κατάστασιν εἰ ἐμαρτύραντο καὶ ἔφασαν χρῆναι γαμῆσαι, μὴ δυνάμενοι οὕτω μένειν, οὗτοι μετὰ ταῦτα γαμήσαντες, ἔστωσαν ἐν τῇ ὑπηρεσίᾳ, διὰ τὸ ἐπιτραπῆναι αὐτοῖς ὑπὸ τοῦ ἐπισκόπου. Τοῦτο δέ, εἴ τινες σιωπήσαντες, καὶ καταδεξάμενοι ἐν τῇ χειροτονίᾳ μένειν οὕτω, μετὰ ταῦτα ἦλθον ἐπὶ γάμον, πεπαῦσθαι αὐτοὺς τῆς διακονίας.
Parallelstellen
Ап.52651IVВс.14Трул.3132130Неокес.1Карф.16Вас.69
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