Die Russisch-Orthodoxe Kirche erläuterte die Folgen der Hochzeit zweier Brüder und zweier Schwesternübersetzt

Die Russisch-Orthodoxe Kirche erlaubt aufgrund bestehender kanonischer Beschränkungen die Hochzeit zweier Brüder mit zwei Schwestern nicht. Darüber sprach Priester Philip Iljaschenko, der in der Kirche St. Nikolaus von Myra in Kusnezy dient. Ihm zufolge gehören solche Ehen aufgrund der entstehenden Verwandtschaftsbande zu den kirchenrechtlich verbotenen Lebensgemeinschaften.
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Der Priester erklärte, dass die Regeln für den Abschluss einer kirchlichen Ehe in dem vom Bischofsrat genehmigten Dokument „Über die kanonischen Aspekte der kirchlichen Ehe“ verankert seien. Es legt die zulässigen Verwandtschaftsgrade zwischen Ehegatten fest und bestimmt die Umstände, die einer Eheschließung entgegenstehen. Eine Situation, in der zwei Geschwister beabsichtigen, zwei Schwestern zu heiraten, unterliegt entsprechenden Einschränkungen.
Iljaschenko betonte, dass es dabei nicht um den persönlichen Glauben der Priester oder etablierte Alltagsbräuche gehe. Das Verbot hat eine kirchenrechtliche Grundlage und wird nach den geltenden Normen angewandt. Daher wird die Entscheidung über die Möglichkeit einer Hochzeit unter Berücksichtigung der kanonischen Anforderungen an die familiären Bindungen künftiger Ehegatten getroffen.
Gleichzeitig gibt es eine besondere Strafe für Verstöße...



