Öffentliches Land wird dem Kloster Panagia Paramythia Afantou kostenlos zur Verfügung gestelltübersetzt

Ein Teil des öffentlichen Eigentums mit einer Gesamtfläche von 3.143,22 Quadratmetern wird dem Heiligen Kloster Panagia Paramythia Afantou auf Beschluss der Generaldirektion für öffentliches Eigentum und Gemeinschaftsvermögen des Ministeriums für Volkswirtschaft und Finanzen unentgeltlich und eigentumsrechtlich überlassen. Die Konzession betrifft einen Teil des öffentlichen Grundstücks bei A.B.K. 11431, in der Gemeinde Afantou gelegen, mit Katasterdaten Band 26, Blatt 137, Akte 7493 und Teil 3699 von Gaion Afantou. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage von Artikel 221 des Gesetzes 4920/2022 mit einer positiven Stellungnahme des zuständigen Ausschusses für öffentliche Grundstücke erlassen.
Dem Beschluss zufolge wird das Land der juristischen Person des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Holy Androa Community Monastery of the Most Holy Theotokos of Paramythia“ überlassen, um den religiösen, kultischen, karitativen und sozialen Zwecken des Heiligen Klosters zu dienen. Wie aus den entsprechenden Dokumenten hervorgeht, nutzt das Kloster bereits das spezifische öffentliche Eigentum, in dem sich Gebäude befinden, in denen seine Aktivitäten stattfinden.
Der Prozess hatte mit der Anfrage des Heiligen Klosters Panagia Paramythia Afantou Rhodos begonnen, die am 15. Juni 2026 eingereicht wurde, während der Bericht folgte...



