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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Отношение к христианству со стороны правительства

Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Die Abneigung des heidnischen Volkes gegen das Christentum, alle Arten von Verleumdungen, die die öffentliche Meinung gegen sie erregten, blieben nicht ohne Einfluss auf das Handeln der Regierung. Die bloße Tatsache, dass die Christen viele verabscheuten und verärgerten, reichte aus, um die römische Regierung zu feindseligen Maßnahmen gegen sie zu veranlassen: Ordnung und Ruhe waren von wichtigem öffentlichem Interesse, und alle Neuerungen, die Unruhe verursachten und Zeichen von Eigenwilligkeit trugen, konnten niemals mit einer toleranten Haltung sich selbst gegenüber rechnen. Daher wurde das Christentum, das den Wunsch offenbarte, seinen Einfluss in der Gesellschaft auszudehnen, in scharfem Widerspruch zu den religiösen Grundlagen stand, auf denen das gesamte System des Reiches beruhte, und Widerstand gegen alle Maßnahmen der Ermahnung und Strafe zeigte, von der Regierung natürlich als ein Phänomen betrachtet, das außerhalb des Schutzes und der Erlaubnis des Gesetzes stand. Schließlich organisierte das Christentum seine Anhänger durch ein etabliertes Verwaltungssystem; an allen Orten des Reiches bildete es Gesellschaften und vereinte sie zu einem Ganzen. Nichts könnte der römischen Staatsidee widersprüchlicher sein als solche Organisationen, wenn sie ohne die Zustimmung und Erlaubnis der Staatsgewalt gegründet wurden. Es ist bekannt, dass die Regierung Angst vor Sodalitaten hatte – Vereinigungen oder Zünften aller Art, die ihrer Meinung nach immer für politische Zwecke genutzt werden konnten. Trajans Briefwechsel mit Plinius zeigt, dass die Verfolgung von Geheimgesellschaften eines der herausragenden Merkmale der Politik dieses Kaisers war. Diese Gründe reichten völlig aus, damit die römische Regierung das Christentum als ernsthafte Bedrohung für das Wohlergehen des Reiches ansah und sich verpflichtet sah, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Regierung hatte aber auch tiefere Beweggründe, jene von der Geschichte geprägten Beziehungen zum Christentum herzustellen. Alle antiken Staaten waren in gewisser Weise theokratisch – Rom bildete da keine Ausnahme. So wie das staatliche Leben überall von Religion durchdrungen war, so war das religiöse Leben Teil des politischen Lebens. Es galt als bürgerliche Pflicht, die heimischen Götter zu ehren und in religiösen Angelegenheiten wie in allen anderen Angelegenheiten den Gesetzen des Staates zu gehorchen. Das menschliche Leben ist in all seinen Aspekten Teil des Staates, der Staat umfasst und regelt alle Bereiche davon. Ein Heide konnte sich die Existenz eines solchen Bereichs des menschlichen Lebens nicht vorstellen, über den sich die Macht des Staates nicht erstrecken würde. Für ihn war es völlig unverständlich, dass ein Mensch unter Berufung auf sein Gewissen und im Gehorsam gegenüber Gott den Gehorsam gegenüber Gesetzen und der öffentlichen Ordnung verweigern konnte. Für ihn ist der Staat selbst sozusagen Gott, und seine Gesetze sind göttlicher Natur. In Rom gipfelte dieser theokratische Zug im Kaiserkult. Welche Götter ein Mensch verehrt, ist seine Privatsache – in dieser Hinsicht war der römische Staat im neuesten Sinne des Wortes tolerant: Er verlangte von den Anhängern der eroberten Religionen nicht mehr als von den Bekennern seiner eigenen Religion; aber jeder Untertan war verpflichtet, den Kaiserkult auszuüben: Dies war seine Pflicht als Bürger. So standen Crimen laesae majestatis [Vorwurf der Majestätsbeleidigung] und Crimen laesae publicae religionis [Vorwurf der Beleidigung der Staatsreligion] in engem Zusammenhang miteinander. In diesem Sinne beruhten alle Vorwürfe gegen Christen. Für den Römer war das Christentum antinational, staatsfeindlich, kaiserfeindlich, stellte Opposition gegen die Staatsreligion und zugleich gegen den Staat selbst dar und konnte das Christentum bis zu seinem Wiederaufbau auf neuen Grundlagen nur als verbotene Religion behandeln. Non licet esse vos [(Tertull., Apologet. 4.4)] – das ist das allgemeine Urteil der Regierung gegen Christen: „Ihr habt kein Existenzrecht.“ „Du stehst außerhalb der Rechtsordnung“ – mit diesen Worten beginnt Celsus sein Buch gegen die Christen [(Origen., Contra Celsum I, 1)] und leitet damit den gesamten Prozess mit einem Todesurteil ein. Zahlreiche Märtyrertaten weisen darauf hin, dass Gerichtsverfahren immer genau dann endeten, als die Christen sich weigerten, dem Kaiser göttliche Ehren zu erweisen. Nach Ansicht des römischen Staates verleugneten sie damit tatsächlich den Staat in seinen tiefsten Grundlagen. Wenn die Christen in diesem Punkt nachgegeben hätten, wäre es dem Christentum vielleicht verziehen worden, dass es sozusagen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente über seine Herkunft vorlegen konnte. Für Christen würde dies jedoch bedeuten, dem Christentum abzuschwören. Hier liegt der Kern des Konflikts, der keine Versöhnung zuließ: Erst als sich der Kaiser selbst vor dem höchsten Gott beugte, als das Christentum selbst als Grundlage des Staatslebens anerkannt wurde, endete die Zeit der Verfolgung. Hier müssen wir auch nach einer Erklärung für die traurige Tatsache suchen, dass die edelsten und patriotischsten Kaiser zu den Verfolgern des Christentums gehören, und zwar gerade weil sie versuchten, den alten römischen Geist und das System zu bewahren und zu stärken, den Staat und das Leben des Volkes auf eine alte Grundlage zu stellen: Sie fühlten oder verstanden die Gefahr, die dem Staat durch den neuen Geist des Christentums drohte, und versuchten, ihn zu schützen. Durch alle scheinbar vielfältigen Aktivitäten der Regierung zieht sich ein kontinuierlicher Faden einer bestimmten Politik. In dieser Hinsicht zeigen die antiken Apologeten ein etwas oberflächliches Verständnis, wenn sie der Regierung Inkonsistenz vorwerfen: Die Regierung sei theoretisch gnadenlos konsequent gewesen, und der römische Kaiser könne aufgrund seiner Stellung als Hüter des Gesetzes keine Nachsicht gegenüber einer verbotenen Religion zeigen. Aber andererseits hatten die Apologeten Recht, als sie auf die vorherrschende Willkür verschiedener Autoritäten gegenüber Christen hinwiesen. Für Verbrechen gegen die Majestät gab es keine fest etablierten Verfahrensformen und keine fest definierten Strafgesetze; Ihre Verfolgung war aufgrund der ihm zustehenden Polizeigewalt dem Magistrat überlassen, dessen Aufgabe es war, alle Bewegungen und Bestrebungen zu unterdrücken, die eine Gefahr für den Staat darstellten. Sie könnten, insbesondere bei Ungehorsam und Widerstand, sogar die Todesstrafe bestrafen. Und in den Prozessen gegen Christen fungierte der Prokonsul oder Präfekt nicht als Richter, der ein bestimmtes Verbrechen untersuchte, für das eine bestimmte Strafe verhängt wurde, sondern als Träger der Polizeigewalt. Es ist jedoch von Natur aus, dass es keine fest definierten Grenzen gibt. Dies erklärt die unterschiedliche Einstellung gegenüber Christen zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten. Es stimmt, schon allein der Name Christen, die bloße Zugehörigkeit zu einer christlichen Gesellschaft ohne andere Verbrechen wurde als Verbrechen angesehen, für das ihnen die Todesstrafe drohte; Viele Christen blieben jedoch größtenteils ruhig, und wenn es zu einem Prozess kam, konnten die Beamten einige strenger, andere sanfter mit ihnen umgehen, je nachdem, wie gefährlich ihnen das Christentum für den Staat erschien, oder je nach persönlichem Charakter, dem Grad der geistigen und moralischen Entwicklung und verschiedenen Erwägungen offizieller und nichtoffizieller Natur. Das Schwierigste an dieser Situation war jedoch, dass Christen, wie gesagt, keine gesetzliche Existenzberechtigung hatten und jederzeit unerwarteter Verfolgung ausgesetzt sein konnten: Wo nur die Zahl der Christen mehr oder weniger groß war und es einen Grund gab, die Feindseligkeit der Menge zu erkennen, war es nicht schwierig, die Behörden zu zwingen, das Gesetz gegen Christen durchzusetzen.
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