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Ein Hinweis zur genauen Aufzeichnung von Geburten in Geburtenregistern

Заметка о ведении точной записи рождений в метрических книгах
Gemeinfrei — der vollständige Text ist hier.
Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
(Zum Artikel: S. Grigorevsky: Über metrische Aufzeichnungen von Geburten und Taufen im Allgemeinen und über die Eintragung in metrische Register von Geburten und Taufen unehelicher Kinder im Besonderen. Kirche. Wedomosti. Nr. 42). In Bezug auf die wiederholten Fälle falscher Eintragungen in den Geburtsregistern der Pfarrgemeinden und insbesondere im Hinblick auf das Gesetz vom 3. Juni 1902, durch das „Uneheliche“ aus unseren offiziellen Dokumenten entschieden ausgeschlossen werden, hielt Herr Grigorevsky es für notwendig, „im Gedächtnis des Pfarrklerus die gesamte Ordnung, alle Regeln wiederzubeleben, die bei der Erstellung der Pfarrregister von Geburten und Taufen als Richtschnur dienen sollten.“ In der wiedergegebenen Gesetzesreihe bleibt natürlich dasjenige in vollem Umfang in Kraft, wonach Kinder, die zu Lebzeiten des Ehemanns geboren wurden oder weniger als 306 Tage nach dem Tod des Ehemanns geboren wurden, als seine Kinder erfasst werden. In der Praxis dient dieses Gesetz heutzutage bei der häufigen, gesetzlich erlaubten Trennung von Ehegatten oft als Grund für völlig falsche Aufzeichnungen. In der Zwischenzeit darf der Messdatensatz natürlich nur die wahren Tatsachen bescheinigen und darf keine Lügen enthalten. Der Punkt ist dieser: Die Frau lebt lange Zeit „getrennt“ von ihrem Mann, dem jeder Zugang zu ihrem „getrennten Herd“ abgeschnitten ist; sie bringt Kinder zur Welt, die völlig ohne Wissen des Mannes auf seinen Namen in den Geburtenregistern eingetragen werden: und das Ergebnis sind Nachkommen – Betrüger seines Nachnamens, die ihren Betrug juristisch verstärken, und der Ehemann muss sich hilflos mit diesem Ergebnis abfinden. Die metrische Aufzeichnung, die helfen soll, Wahrheiten aufzudecken, dient in Wirklichkeit als Deckmantel dafür und zur rechtlichen Stärkung von Lügen. Daher ist es dringend erforderlich, diesen Mangel der geltenden Gesetzgebung zu diesem Thema zu beseitigen, was unserer Meinung nach ganz einfach und genau auf die folgende Weise erfolgen kann. Basierend auf der Bestimmung, dass das geltende Gesetz „Kleriker und Geistliche ermächtigt, um Fehler zu vermeiden, dann (d. h. unmittelbar nach der Aufzeichnung der Geburt und Taufe eines Babys) diejenigen, die teilgenommen haben und anwesend waren (bei der Durchführung der Heiligen Taufe), einzuladen, die Richtigkeit des Zeugnisses zu überprüfen und dies anhand der tatsächlichen Maßstäbe zu bezeugen“ (Bd. IX, Art. 872; Konstitution des Geistes. Con. Art. 100), - es ist so Es ist logischerweise leicht, zu dem Schluss zu kommen, dass sie das Recht haben, den Ehemann der Ehefrau, die Mutter, die mit einer „Aufenthaltserlaubnis“ von ihr getrennt lebt, aber nicht rechtskräftig von ihr geschieden ist, zur Überprüfung der metrischen Aufzeichnungen einzuladen. Doch wie können Geistliche und Kirchendiener diese Autorität ausüben? Der Weg, dies zu tun, scheint wie folgt zu sein: 1) Machen Sie es für Geistliche und Kirchenpfarrer zur Pflicht, sicherzustellen, dass sie bei der Erfassung von Geburten und Taufen in der Spalte über die Eltern genau und sicher Folgendes eingeben: „Eheliche Ehefrau Nr., die in getrennter Form in einer Lebensgemeinschaft mit ihrem Ehemann lebt, ausgestellt aus der Nr. Nr. des öffentlichen Amtes.“ 2) Schlagen Sie einer solchen Mutter vor: Will sie von ihrem Mann seine schriftliche Zustimmung verlangen, seinen Namen als Vater eines Neugeborenen in das Geburtenregister einzutragen? Die Konsequenzen eines solchen Vorschlags könnten wie folgt sein: 1) die entschiedene Ablehnung der an ihren Ehemann gerichteten Forderung durch die Mutter; 2) negative Reaktion des Ehemannes; 3) seine Antwort ist positiv; 4) das Fehlen jeglicher Aussage über seinen Nicht-Wohnort. Und in der letzten Spalte des Registerbuchs unter der Überschrift „Angriff auf Zeugen der Aufzeichnung nach Belieben“ soll der Geistliche auf bestimmte Konsequenzen seines Vorschlags an die Mutter des Kindes hinweisen, die Zustimmung ihres Mannes einzuholen, etwa in den folgenden Formeln: 1) Die Mutter von Baby Nr. lehnte die geplante Nachricht an ihren Mann über die Geburt ihres Babys entschieden ab. 2) Von Ehemann Nr. ging eine schriftliche Erklärung ein, dass er nicht bereit sei, als Vater eingetragen zu werden. 3) Vom Ehemann Nr. Nr. ging eine Erklärung über seinen Wunsch ein, als Vater registriert zu werden. Hinweis: Im zweiten und dritten Fall ist der Bescheinigung auch die schriftliche Stellungnahme des Ehemannes beigefügt. 4) Die Erklärung Nr. Nr. des Ehemanns ist nicht verfügbar, weil sein Wohnort nicht bekannt ist oder weil er keine Antwort auf die an ihn gerichtete Anfrage erhalten hat. Die von uns geplante sehr unbedeutende Änderung der geltenden Gesetzgebung, die völlig ihrem Geist und Buchstaben entspricht, würde den oben erwähnten Mangel unserer metrischen Bücher vollständig beseitigen und sie in völlig genaue Aufzeichnungen der tatsächlichen Tatsachen verwandeln.
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