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Die Bedeutung und Bedeutung der sogenannten 13. Regel des Konzils von Laodicea

Смысл и значение так называемого 13 правила Лаодикийского собора
Gemeinfrei — der vollständige Text ist hier.
Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
(Zu den Meinungen der Herren Papkov, Ostroumov und Barsov) Es ist grausam, gegen den Stachel zu essen. A. A. Papkov stellte mit seinem Artikel „Zur Kenntnis der orthodoxen Gesellschaft“ (New Time Nr. 11033) den Herren Ostroumov und Barsov eine sehr schwierige Aufgabe. Die Aufgabe besteht darin, um jeden Preis die Meinung von Herrn Papkov über die Bedeutung und Bedeutung der sogenannten 13. Regel des Konzils von Laodicea zu widerlegen. Ihre Artikel schmücken das Kirchenblatt: ein Artikel von Prof. M.A. Ostroumov in Nr. 2 unter dem Titel „Aufmerksamkeit der Orthodoxen Gesellschaft (Antwort auf A. A. Papkov)“, ein Artikel von E.V. Barsov in Nr. 4 unter dem Titel „Die neuesten Interpreten alter Kirchenregeln“ (Nachdruck aus der Moskauer Liste). Allerdings war Herr Papkov nicht der Einzige, der unter diesen gelehrten Männern zu leiden hatte; es galt auch für einige Mitglieder der vorkonziliaren Präsenz, von denen der Verfasser dieser Zeilen genannt wird. Dieser anhaltende Hinweis auf meine Komplizenschaft mit Herrn Papkov zwingt mich zu einer Erklärung. Ich gestehe jedoch, dass, wenn ich nur durch persönliche polemische Interessen motiviert wäre, das beste Mittel zur Verteidigung darin bestünde, völliges Schweigen zu wählen. Das Interesse dieser Artikel ist wichtiger und tiefgreifender; Sie berühren die Frage der Rückgabe des Rechts an den Klerus und das orthodoxe Volk, sich aktiv an der Wahl von Pfarrern und Bischöfen zu beteiligen – „die Rückgabe dessen, was dem Klerus und dem Volk durch historisches und apostolisches Recht gehört 1 . Sollte dieses Recht in seinen Besitz zurückgegeben werden oder nicht? Gibt es kanonische Hindernisse für eine Lösung im positiven Sinne? Dies ist das Hauptinteresse dieser Artikel. Ohne Zweifel war es genau dieses Interesse (und nicht polemisch), das die Redaktion des Kirchenanzeigers dazu veranlasste, diesen Artikeln in ihren Kolumnen Raum zu geben. Das gleiche Interesse motiviert mich, aus dem Schweigen auszubrechen. Bereits im Jahr 1903 wies ich angesichts der Gerüchte, die in der Presse über die Einberufung eines Konzils aufkamen, auf „den traurigen Zustand unseres kirchlich-offiziellen kanonischen Kodex hin, der durch den Steuermann und das Buch der Regeln 2 repräsentiert wird. Es ist riskant, kanonische Fragen mit solchen Kodizes in der Hand zu lösen. Sie unterscheiden sich im Text; im „Buch der Regeln“ selbst gibt es keine richtige Entsprechung zwischen der griechischen und der „slawisch-russischen Übersetzung“. 3; Der griechische Text, der von Beveridge abgedruckt wurde, lässt viel zu wünschen übrig, zumindest daran, dass es manchmal unmöglich ist, daraus zu entscheiden: Was ist ein bekannter Artikel oder nur sein Titel? Es war diese berüchtigte Frage, die als Hauptthema der betrachteten Artikel über die Bedeutung und Bedeutung des 13. Kanons von Laodizea diente. Hier sind die Texte dieser Regel in den genannten Codes: Es ist selbstverständlich, dass all jene orthodoxen Hierarchen, Kanonisten und einfachen Liebhaber des kanonischen Rechts, die den 13. Kanon des Konzils von Laodicea nach dem Text des Steuermanns und der slawisch-russischen Übersetzung des Buches der Regeln lasen, fest davon überzeugt waren, dass sie darin eine unzerstörbare kanonische Unterstützung dafür hatten, „weltlichen Menschen“ die Wahl von Kandidaten für das Priestertum und das Bistum zu verbieten. Aber jetzt erscheint A. A. Papkov in der Presse mit der Aussage, dass diese kanonische Unterstützung eingebildet ist, dass es überhaupt keine laodizäische Regel gibt und dass das, was in unseren offiziellen Kodizes als solche dargestellt wird, im Wesentlichen nur ein Inhaltsverzeichnis der verlorenen Regel ist. A. A. Papkov beweist seine Aussage durch die Tatsache, dass im griechischen Text der imaginären Regel am Anfang περὶ το ῦ steht – ein charakteristisches Merkmal des Inhaltsverzeichnisses, dessen Wörter in der Übersetzung des „Buches der Regeln“ fehlen, dass im antiken Steuermann am Anfang der imaginären Regel ein Teilchen „yako“ steht, das in den späteren nicht vorhanden ist. Für diese völlig faire und richtige Aussage hat Prof. griff Herrn Papkov mit seinen Artikeln an. Ostroumov und E.V. Barsow. Aber was könnten sie gegen die Aussage von Herrn Papkov sagen? Denn egal wie viel Sie schreiben, die Texte des Steuermanns und des „Buchs der Regeln“ werden sich nicht ändern, es ist schwierig, gegen sie zu kämpfen, wie gegen einen Idioten, und es ist völlig nutzlos – Sie werden sich nur selbst schaden. Es lässt sich aber nichts machen, man kann sich aber „abmelden“. „Abmeldung“ ist in unserem Land eine gut entwickelte bürokratische Methode – etwas zu vertuschen, zu verzögern, was an sich einfach und klar, aber aus irgendeinem Grund unangenehm ist. Sein Geheimnis besteht darin, einen klaren Sachverhalt zu verschleiern, die Aufmerksamkeit vom Hauptthema auf irgendwelche belanglosen Umstände abzulenken und den Leser so zu langweilen, dass er sich nicht mehr dafür interessiert. Die Abmeldetechnik in unserer bürokratischen Welt ist perfektioniert; Sie können sich von uns absolut abmelden: „Ich verstehe dieses Papier nicht, aber ich kann es abbestellen“, wird unser Geschäftsmann dies sagen und sich abmelden. Bei allem Respekt vor den Kritikern von Herrn Papkov muss ich dennoch sagen, dass in ihren Artikeln das „Abonnementelement“ Vorrang vor dem literarischen und wissenschaftlichen hat. Aber wenden wir uns den Einzelheiten zu. Bemerkenswert ist, dass beide Kritiker zunächst einmal mit den Positionen von Herrn Papkov übereinstimmen und diese sogar bestätigen, was ihnen natürlich Ehre macht. Ja, Prof. Ostroumov schreibt: „Eines ist wahr, dass der Text der Regeln des Konzils von Laodicea (mit Ausnahme einer Regel 60 gemäß unserem „Buch der Regeln“) in „indirekter Rede“ ausgedrückt wird. Sie beginnen alle mit den Wörtern περὶ το ῦ oder ὅτι δεῖ oder ὅτι οὐ δεῖ, d. h. darüber, was sollte oder was nicht sollte ... Diese indirekte grammatikalische Konstruktion kann eine zweifache Erklärung haben. Erstens kann davon ausgegangen werden, dass der Präsentation dieser Regeln eine Einleitung vorausging, in der berichtet wurde, wie die Väter des Konzils von Laodicea, die sich in Laodicea in Phrygien versammelt hatten, Dekrete darüber ausarbeiteten, was auf diese und jene Weise nicht getan werden sollte bzw. was auf die und jene Weise getan werden sollte. Zweitens kann davon ausgegangen werden, dass in der indirekten Konstruktion nicht der vollständige Text der Regeln des Konzils von Laodizea erhalten geblieben ist, sondern nur die Titel dazu, die ihren Inhalt kurz zum Ausdruck bringen, und meiner Annahme nach ist die letzte Regel im vollständigen Text zu uns gekommen. Ich weiß nicht, wo und wann Prof. Zaozersky sprach sich für diese zweite Annahme aus, aber ich selbst verteidigte sie in meinem Abstract auf dem XII. Archäologischen Kongress in Charkow im Jahr 1902 und wies darauf hin, dass Abt ßoudinhon bereits 1888 auf dem Katholikenkongress in Paris im gleichen Sinne sprach, d. h. er sah die Titel im Text der laodizeischen Regeln, ohne sie jedoch zu berühren. Frage zur endgültigen Regel. Hier wäre es angebracht, dass Prof. Ostroumov dem ein Ende gesetzt hätte, das wäre für Herrn Papkov sowohl effizient als auch beeindruckend gewesen: Dann wäre allen Lesern klar geworden, dass es nicht nur Papkov und Zaozersky sind, die Laod in der 13. Regel sehen. des Doms ist keine Regel, sondern nur ein Titel, sondern auch prof. M.A. Ostroumov und Abt Boudinhon. Ho Prof. Ostroumov musste Herrn Papkov um jeden Preis abmelden und widerlegen, und so fährt er fort: „Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass wir im aktuellen, d Erstens sind die Beschlüsse des Konzils von Laodizea in ihnen (also in den Titeln?) mit völliger Klarheit und Sicherheit zum Ausdruck gebracht. Zweitens sind sie in allen griechischen und lateinischen Sammlungen, in denen sie sich befinden, genau in der uns überlieferten Form dargestellt. Wir finden sie in den Sammlungen von I. Scholastic und im Syntagma in XIV Titel 6; noch früher wurden sie in eine Sammlung von 60 Titeln und in das Regelbuch aufgenommen, das die griechischen Väter auf dem Konzil von Chalkedon hatten. Dann finden wir sie in den ältesten lateinischen kanonischen Sammlungen: Isidor, Dionysius, Gallisch und Irisch. Seit der Zeit Theodorets, dem sie bekannt waren, wurden sie im gesamten Osten sowie in den römischen, spanischen, gallischen und irischen Kirchen, also im gesamten Westen, akzeptiert. Drittens wurden sie durch die zweite Regel des Trullo-Rates genehmigt („durch Vereinbarung besiegelt“), zweifellos in derselben Ausgabe, in der sie in Titel XIV in das Syntagma aufgenommen wurden. Daher haben sie aus kirchlicher Sicht Autorität und Verpflichtung in der Form, in der sie uns überliefert sind. Dagegen kann man nicht argumentieren“ 7 . Wogegen kann man nicht argumentieren? Natürlich entgegen der Tatsache, dass uns nur der Titel der 13. Regel überliefert ist, aber... Was ist mit dem „aber“? Abmelden und nichts weiter! Der zweite Gegner, E.V. Barsov ist ein noch stärkerer Professor. Ostroumova bestätigt die Meinung von Herrn Papkov, verurteilt ihn dafür aber noch härter, und zwar nicht nur ihn, sondern auch einige andere Mitglieder der vorkonziliaren Präsenz, aber was sie schimpft, ist unbekannt. Hier sind seine Worte: „Zuallererst stellen wir fest, dass wir Professor N. A. Zaozersky, so sehr wir ihn auch respektieren, in ihm nicht die Entdeckung erkennen können, die Herr Papkov ihm anpasst. Immer und überall wusste jeder Kanonist, dass die authentischen Akten des Konzils von Laodizea uns nicht erreicht haben, dass in dem uns bekannten Denkmal zu diesen Akten 19 Regeln (einschließlich der 13.) im griechischen Text mit dem Ausdruck „darüber“ und 40 Regeln mit dem Wort beginnen „Was“; jeder Kanonist hat immer verstanden, dass dieses Denkmal in seiner äußeren Form kein echter Konzilsakt ist, sondern ein Hinweis auf die darin enthaltenen Kanones, aber bisher ist es niemandem in den Sinn gekommen, mit dem Wort „Inhaltsverzeichnis“ in seiner modernen Bedeutung zu spielen und davon zu sprechen, den wahren Kanon durch „Inhaltsverzeichnis“ zu ersetzen. Zweitens ist der uns bekannte Text dieser Regeln nicht nur ein Inhaltsverzeichnis, sondern eine sogenannte Zusammenfassung davon. Eine Zusammenfassung war eine verkürzte Darstellung der allgemeinen Idee eines bestimmten Gesetzes 8 . Für die Praxis war die Zusammenfassung nicht nur praktisch, weil die Regeln in ihrer Darstellung leichter zu verstehen und zu merken waren, sondern auch, weil die Zusammenfassung weniger Zeit für die Korrespondenz und weniger Aufwand für schriftliches Material erforderte, was dann sehr teuer war. Die Regeln des Konzils von Laodizea sind uns in genau dieser verkürzten Form überliefert, und es wird angenommen, dass diese Zusammenfassung bald nach dem Konzil für den praktischen Gebrauch der Laodizea-Kirche erschien. Einige seiner Regeln werden ausführlicher dargelegt, andere sehr kurz, und alle neun beginnen mit dem gleichen Ausdruck „über was“; Die 13. Regel stellt da keine Ausnahme dar und ist eine ebenso kurze wie klare Zusammenfassung der eigentlichen Regel. Drittens, und was besonders wichtig ist, waren alle Regeln des Konzils von Laodizea, trotz ihrer abgekürzten Form in Form eines Index, in der Antike im allgemeinen kanonischen Kodex der Kirche enthalten... (und) es hat in der Geschichte nie einen Zweifel daran gegeben, dass die Kanons des Konzils von Laodizea, die uns in Form einer Zusammenfassung, in Indexform, überliefert sind, die Bedeutung der ursprünglichen Konzilsregeln genau und klar wiedergeben“ 10. Vergleicht man diese Überlegungen E.V. Barsov mit den obigen Überlegungen und Prof. Ostroumov, ist es leicht, die folgenden Ähnlichkeiten zwischen ihnen zu erkennen: Beide stimmen unter der Rubrik erstens mit der Meinung von Herrn Papkov überein, dass die 13. Regel (wie die anderen) von Laod. des Rates gibt es ein Inhaltsverzeichnis oder einen Index, aber in den folgenden Abschnitten (zweiter und dritter) versuchen beide zu beweisen, dass es sich um eine Regel handelt. Beide enden mit der folgenden Konzessionsperiode: Obwohl die 13. Regel von L.S. hat ein Inhaltsverzeichnis = einen Index in Form; Im Wesentlichen handelt es sich jedoch um eine Regel. Die Schuld von Herrn Papkov und seinen Komplizen besteht darin, dass sie eine solche Periode nicht aufgebaut haben. Ich weiß nicht, was Herr Papkov darüber denkt, aber ich für meinen Teil erkläre, dass ich durch die Gnade Gottes nie solche Perioden gebaut habe und weiterhin versuchen werde, sie nicht zu bauen. Die zweite Anklage gegen Herrn Papkov besteht darin, dass beide Autoren darauf hinweisen, dass Herr Papkov in der slawisch-russischen Übersetzung des „Buches der Regeln“ das Weglassen der Wörter „darüber“ und in den späteren slawischen Steuermännern das Weglassen des Wortes „wie“ angibt, das in den ältesten beibehalten wurde. Dass diese Angabe auch richtig ist, wird von beiden Anklägern bestätigt; aber die Schuld von Herrn Papkov ist – warum hat er einer solchen Unterlassung Bedeutung beigemessen? „A.A. Papkov stellt fest, - Gouverneur Prof. Ostroumov, dass in der slawischen Übersetzung die beiden Anfangswörter περὶ τοῦ im griechischen Original, d. h. „darüber“, weggelassen werden und der slawische Text sowohl in der Originalausgabe des „Buches der Regeln“ als auch in allen Folgejahren direkt mit verbotenen Worten beginnt: „Lass es nicht sein“ usw. Inzwischen laut der Übersetzung von A.A. Papkova, diese Regel sollte wie folgt gelesen werden: „Es darf nicht erlaubt sein, dass eine Versammlung diejenigen wählt, die zum Priestertum befördert werden sollen.“ Offensichtlich betrachtet A. A. Papkov die Übertragung indirekter Rede in einen direkten Satz nicht zu Recht, und der Ausdruck „darüber“ sollte natürlich verschwinden, um eine Übersetzung mit einer „Auslassung“ zu sein. Im Wesentlichen liegt hier keine Auslassung vor, sondern es findet eine Umwandlung eines indirekten Satzes in einen direkten statt, und die Umwandlung ist absolut richtig“ (S. 55). E.V. Barsov beurteilt Herrn Papkov und seine Komplizen viel strenger und verteidigt die slawisch-russische Übersetzung viel energischer, nämlich: „Wenn in den slawischen Übersetzungen (des Buches der Regeln und unserer Steuerleute) die ersten Wörter weggelassen werden: „über was“, dann haben diese demonstrativen Ausdrücke, da die Regeln des Konzils von Laodizea in den allgemeinen Kirchenkodex aufgenommen wurden, absolut keine Bedeutung – und die Frage, die echte Regel durch ein Inhaltsverzeichnis zu ersetzen, könnte sich ausschließlich in den Köpfen einiger Mitglieder der vorkonziliaren Gegenwart stellen, die mehr wissen, wie man mit Worten spielt, als in historischen Inhalten zu denken. Und wenn in der Efremowskaja-Steuermann des 12. 4, S. 145). Was lässt sich zu diesen Meinungen sagen? Meines Erachtens nichts anderes, als sie als beispielhafte kanonische Polemik des 20. Jahrhunderts zu verewigen und ihnen nur eine lebendigere und allgemein verständlichere Form zu geben, etwa in folgendem Bild: G. Papkov (Privatstaatsanwalt): Das Buch der Regeln erlaubte eine Übersetzung unter Weglassung der Partikel „über was“. Ihr 1. Verteidiger: Hier gibt es keine Auslassung, sondern eine völlig korrekte Umwandlung eines indirekten Satzes in einen direkten. 2. Verteidiger: Diese Partikel haben absolut keine Bedeutung! „Yako“ ist völlig unnötig! Leser Cer. Ved. und Moskauer Flugblatt: „Nieder mit den Partikeln!“ Also. arr., das Ziel der Abmeldung wurde erreicht; Herr Papkov und seine Kameraden haben den Prozess verloren und müssen für den Schutz der Partikel büßen. Aber lassen Sie uns, lieber Leser, das Abmeldeelement in den Artikeln der Herren Ostroumov und Barsov hinter uns und wenden uns dem wissenschaftlichen und literarischen zu. Die Bemühungen der beiden genannten Gelehrten widmen sich der Klärung der Bedeutung des griechischen Wortes ὄχλος in der kanonischen Sprache und der Sprache der Heiligen Schrift des Neuen Testaments. Bevor ich diesen Bereich betrete, muss ich jedoch den folgenden Haftungsausschluss aussprechen. Der Grund, der diese Wissenschaftler dazu veranlasste, philologische Forschungen zum Wort ὄχλος durchzuführen, war das unterschiedliche Verständnis dieses Begriffs, der in der 13. Regel des Konzils von Laodizea von slawischen und russischen Übersetzern verwendet wurde. Auch Herr Papkov wies in seinem Artikel auf diesen Unterschied hin. So vermittelt die slawisch-russische Übersetzung der 13. Regel diesen Begriff mit dem Ausdruck: „Volksversammlung“, Kasaner Geist. Akademie (in der Übersetzung der Gesetze der Ökumenischen und Lokalräte) mit dem Wort „Gemeinschaft“; gedruckter Steuermann mit der Aufschrift „Volk der Welt“. Es stellt sich die Frage: Wer ist die 13. Herrschaft von Laod? Der Rat verbietet die Wahl von Priesteramtskandidaten? Die Frage ist nicht leicht zu lösen, obwohl Herr Ostroumov und Barsov, wie wir gesehen haben, wiederholt und beharrlich behauptet haben, dass die uns überlieferte 13. Regel „klar, präzise und eindeutig“ die Bedeutung der ursprünglichen Regel zum Ausdruck bringt. Wir für unseren Teil müssen auf eine weitere russische Übersetzung der 13. Regel hinweisen, deren Besitzer Prof. Kazan Spirit ist. Akademie V.A. Narbekow. In seiner Ausgabe des Nomocanon Photius. Narbekov bringt die 13. Regel folgendermaßen zum Ausdruck: „dass die Wahl der Priester dem einfachen Volk anvertraut werden sollte“ 11. Was bedeutet also ὄχλος? - „einfaches Volk, eine Ansammlung von Menschen, weltliche Menschen, eine Gemeinschaft“ – so antworten unsere slawisch-russischen Übersetzungen des 13. Kanons des Konzils von Laodizea auf vielfältige Weise! Wenn wir über die Übersetzung eines Artikels abstrakter und nicht lebenswichtiger Natur sprechen würden, hätten diese Unsicherheit und Vielfalt natürlich keine große Bedeutung, aber da wir es mit einer kanonischen Regel zu tun haben, die als Grundlage für die Anerkennung oder Verweigerung von Rechten bekannter Personen dient, kommt der Frage der Gewissheit und Klarheit eine enorme Bedeutung zu. Diese Bedeutung der Frage wird vollständig beleuchtet, sobald wir uns beispielsweise auf praktischen, lebenswichtigen Boden begeben. Gegenwart. Also, wenn wir das nach dem Gedanken von oo zugeben. des Konzils von Laodizea hat nur das einfache Volk kein Recht, Kandidaten für das Priestertum zu wählen, also beispielsweise angesehene Bürger, Würdenträger usw. der Gouverneur und der Staatsanwalt haben dieses Recht. Wenn wir im Gegenteil zugeben, dass nach den Gedanken dieser Väter „weltliche Menschen“ im Allgemeinen kein solches Recht haben, dann bedeutet dies, dass bedeutende Bürger und Würdenträger es nicht haben und dieses Recht nur dem Bischof oder den geistlichen Autoritäten im Allgemeinen zusteht. Wenn wir die Übersetzung des „Buches der Regeln“ als richtig akzeptieren, dann werden wir im Gegenteil nur eine zufällig gebildete, ungeordnete und gewalttätige Menge vom Wahlrecht ausschließen, aber wir erkennen dieses Recht für anständige Menschen, zum Beispiel für ordnungsgemäß organisierte Gemeinschaften, an. Gemeinde usw. Angesichts der Wichtigkeit, die genaue Bedeutung des Begriffs ὄχλος zu bestimmen, verdient jeder Versuch dieser Art nur willkommen. Mit solch einer wohlwollenden Stimmung beginnen wir über einen solchen Versuch der Herren Ostroumov und Barsov nachzudenken, den sie in ihren polemischen Artikeln gegen Herrn Papkov unternommen haben. Aber diese Stimmung kann uns natürlich nicht dazu verpflichten, auf Fehler, Irrtümer und polemische Hobbys hinzuweisen; Denn nur so können wir zu einer klaren und präzisen Definition der Bedeutung des betreffenden Begriffs gelangen, dem einzigen Ziel, das wir anstreben. Wenn dieses Ziel erreicht wird, wird es unsere höchste Belohnung sein. Wenn Ihre Arbeit fortgeschrittenere Mitarbeiter hervorruft, die, nachdem sie ihre Mängel aufgezeigt haben, eine korrektere Lösung für das Problem finden, werden wir sie mit herzlicher Dankbarkeit behandeln und es als große Ehre für sie betrachten, dass sie unsere Bemühungen aufschlussreich aufmerksam gemacht haben. Prof. M.A. Ostroumov widerlegt die Meinung von Herrn Papkov, dass das Wort ὄχλος so übersetzt werden sollte, wie es im Buch der Regeln steht, d. In der um 500 angefertigten Übersetzung von Dionysius dem Jüngeren heißt es tatsächlich: Quod non sit permittendum turbis choicees facere qui sunt ad sacerdotium provenhendi. Aber schon im Titel dieses Textes heißt es: Judicio multitudinis ordinationes fieri non debere. Hier handelt es sich nicht mehr um eine Turba, sondern um eine Multitudo (πλῆθος Karth. 64, Griechisch 57). Aber schon früher, genau nach dem Konzil von Chalkedon in Italien selbst, wo es viele Griechen gab (in Magna Graecia), wurde ὄχλος mit dem Wort populus übersetzt. In der sogenannten Isidor-Übersetzung lesen wir in den spanischen und gallischen Sammlungen: „De eo, quod non sit populis concedendum choiceem facere eoruin, qui altaris ministerio sunt aplicati“ (Migne LXXXIV, LVI, Spalte 716). In diesem Fall scheint es eine perfekte Übereinstimmung zwischen der lateinischen und der altslawischen Übersetzung „wie man dem Volk befiehlt, Wahlen zu schaffen“ zu geben... In den slawischen Übersetzungen des Neuen Testaments wird das Wort ὄχλος beispielsweise auch mit den Worten Volk übersetzt. Volksjünger (Lukas 6:17); viele Menschen waren Priester (Apostelgeschichte 6:7).“ Verweilen wir zunächst bei diesen Überlegungen. Zunächst einmal überrascht uns die Tatsache, dass Prof. Ostroumov die Vorzüge der Übersetzung von D. Maly abschwächt, indem er auf die Übersetzungen seiner Vorgänger verweist. Professor Ostroumov weiß mehr als jeder andere russische Kanonist, dass 1) die lateinischen Übersetzungen der griechischen Regeln, die vor Dionysius existierten, äußerst unbefriedigend waren, 2) dass Dionysius der Weniger eine bekannte Autorität genoss. ein gelehrter Mann und ein ausgezeichneter Kenner beider Sprachen und 3) dass er aufgrund all dessen gebeten wurde, eine neue lateinische Übersetzung anzufertigen, die dann die vorherigen ungeeigneten Übersetzungen ersetzte 12. Und wenn man das weiß, ist es möglich die Übersetzung von Dionysius mit Übersetzungen einiger unbekannter italienischer Griechen zu korrigieren? Schließlich bedeutet dies dasselbe wie beispielsweise die Korrektur von Versen und Sprache. Puschkin in der Sprache und Versform Trediakowskis. Also. arr. verlangte der einfache gesunde Menschenverstand die entgegengesetzte Haltung zu den verglichenen Übersetzungen, nämlich: Da Dionysios es um jeden Preis vermeidet, das griechische ὄχλος mit dem Wort populus zu übersetzen, sondern es entweder mit dem Wort turba oder mit dem Wort multitudo übersetzt – und das bedeutet, dass das Wort populus aus der Sicht eines Experten für Latein und Griechisch. Sprachen sind hier überhaupt nicht geeignet. Was uns auch wundert, ist, warum Prof. Ostroumov nicht darauf geachtet hat, dass Dionysius neben einer genauen Übersetzung des griechischen Originals einen eigenen Titel angehängt hat, mit dem er sein Thema bezeichnete und es mit anderen Begriffen bezeichnete, nämlich: der Begriff turba mit dem Begriff multitudo, der Begriff eiectiones mit dem Begriff ordinationes. Der Unterschied ist sehr wichtig: Dionysius hat das Original wörtlich übersetzt; dort war es notwendig, die Wörter turbis (ὄχλοις) und eiectiones (τὰς ἐκλογάς) zu verwenden, denn ὄχλος ist in seiner ursprünglichen Bedeutung eine ruhelose, gewalttätige Menge, für die das lateinische turba der passendste Begriff ist, ebenso wie das Wort ἐκλογ ὴ ganz genau übersetzt durch das lateinische electio. Aber Dionysius scheute sich nicht mehr, den Titel des übersetzten Denkmals wörtlich zu nehmen, sondern drückte sein Verständnis davon aus und versuchte, es durch die Verwendung lateinischer Begriffe zu verdeutlichen, die eine bestimmte Bedeutung haben. Und als Folge davon ersetzt er das Wort turba durch ein ganz bestimmtes multitudo (πλῆθος) Menge, Menge, und fügt ihm sogar ein völlig neues Wort judicio = Gericht, Satz (griech.) hinzu. ψηφω) und ersetzt das Wort eiectiones durch das Wort ordinationes (χειροτονίαι, Ordination). Der Titel, oder noch besser, die Erklärung des übersetzten Denkmals lautet wie folgt: Nach dem Gericht oder dem Urteil der Menge, der Menge, sollten keine Weihen durchgeführt werden. Hier liegt laut Dionysius die Bedeutung der Herrschaft des 13. Laod. Kathedrale – Und wir müssen zugeben, dass dieses Verständnis absolut richtig ist; aber dazu später mehr. Nun werden wir die weitere Argumentation von Herrn Ostroumov weiter betrachten. Für die alten lateinischen Übersetzungen weist Herr Ostroumov auf ihre Übereinstimmung mit der altslawischen Übersetzung (Efremovskaya Kormcha) und den slawischen Übersetzungen des Neuen Testaments hin. Die Argumentation ist sehr kühn und originell: Denn kaum jemand hat bisher daran gedacht, den Text der Regeln unseres berühmten Steuermanns den lateinischen Ausgaben der italischen Griechen des 5. Jahrhunderts anzunähern. Aber wir müssen zugeben, dass ein solches Argument außer diesen Eigenschaften keine weiteren Eigenschaften hat. Tatsache ist, dass Prof. Ostroumov offenbar mit der Sprache von Efremovs Steuermann und im Allgemeinen mit der russischen Sprache dieser fernen Zeit nur unzureichend vertraut war und daher eine Entsprechung fand, wo es überhaupt keine gab. Das Wort „Volk“ bedeutete damals nicht das, was es heute bedeutet: eine Menschenmenge, eine Menge, d. „Das Volk unseres Landes hat ihn nicht gewählt“, heißt es in der Chronik (und nicht das Volk, wie man heute sagen sollte). „Es ist nicht gerecht, auf den heiligen Thron zu springen, aber der Fürst und sein Volk werden sich an ihm erfreuen (und nicht das Volk, wie man heute sagen sollte), und umgekehrt: Der Ausdruck des Neuen Testaments: ein Volk von Jüngern, ein Geschlecht von Priestern bedeutet nichts anderes als eine Vielzahl von Jüngern, eine Vielzahl von Priestern (ὄχλος = πλῆθος, multitudo, wie bei Dionysius, aber auf keinen Fall populus und λαός. Und die Worte des Efremov-Steuermanns; dass man dem Volk nicht befehlen sollte, Wahlen durchzuführen, entsprechen genau dem griechischen ὄχλοις, d Später im Anschluss, und nun kommen wir zur weiteren Argumentation von Herrn Ostroumov. „Welche Bedeutung hat er“, fährt er nach seinen Verweisen auf die lateinischen Übersetzungen fort, „hat das Wort ὄχλος – Volk“ im 13. Kanon des Konzils von Laodicea? Trotz der Tatsache, dass das Wort ὄχλος laut Philologen mit vulgus, dem Deutschen, verwandt ist. Volk ist es unserer Meinung nach in diesem Fall immer noch unmöglich, diesen Ausdruck im Sinne einer Menschenansammlung, einer Menschenmenge oder eines Mobs zu interpretieren, wie es Van Espen seinerzeit tat. Die Regel lässt sich am besten anhand der Regeln selbst erklären. Um die Sache zu klären, kann uns der Rat von Karthago mit der Regel 111-e (nach unserem Buch der Regeln), 102-e (nach dem Steuermann) und XCVII-e (nach Dionysius) helfen, die wie folgt lautet: „Sie beschlossen auch Folgendes: das Volk (ὄχλος, in Berveridge populi, in Dionysius plebes), das nie ein eigenes hatte.“ Bischof, dürfen es auf keinen Fall geben, es sei denn durch Beschluss des gesamten Rates jeder Region (ἐπαρχίας provinciae) und des ersten Bischofs und mit Zustimmung dieses Bischofs in der Grenze (ὑπὸ τὴν διοίκησιν, ad cujus dioecesim), in deren Gebiet diese Kirche stand.“ Wenn wir uns daran erinnern, dass gemäß den Kirchenregeln (57 Laod. 6 Sardes.) Ein Bischof sollte nicht für eine kleine und arme Stadt ernannt werden, dann können wir mit dem Wort ὄχλοι in der karthagischen Herrschaft nicht nur Versammlungen von Menschen, sondern auch uns kleine Städte meinen. Offensichtlich meinen wir hier das Volk in Form der Masse der städtischen Bevölkerung dieser Menschen. bedeutende Städte, in denen ein Bischof eingesetzt werden konnte. Wenn ja, dann bedeutet ὄχλος dasselbe wie populus, die Masse der Bevölkerung im Gegensatz zu herrschenden Organisationen (Senatus populusque. Sys.), in kirchlicher Hinsicht im Gegensatz zum Klerus. Zweifellos bedeutet dieses Wort in Kanon 13 des Konzils von Laodicea dasselbe. War es in der klassischen Zeit möglich, zwischen δῆμο ς und ὄχλος zu unterscheiden, so wurde diese Unterscheidung in der Zeit der laodizeischen Regeln, insbesondere im Osten, kaum immer beibehalten. Ὄ χλος bezeichnete das Volk im Sinne des Volkes oder der gemeinsamen Masse (in einem bestimmten Raum oder Ort) 13. Hier ist das Argument von Prof. M. A. Ostroumova und ihre Ergebnisse: 1) im Zeitalter der laodizäischen Regeln verschwand der Unterschied zwischen δῆμο ς und ὄχλος; 2) das Wort ὄχλος bedeutete dasselbe wie populus, was 3) im Sinne der 13. Herrschaft von Laod. persönlich Nur die Autoritäten oder die „herrschende Organisation“ können zum Priestertum wählen, und kein Volk darf sich in diese Angelegenheit einmischen, selbst wenn es der gesamte berühmte populus romanus = ὄχλος wäre. Das ist die Macht der 13. Regel des Konzils von Laodicea! Es versteht sich von selbst, dass mit dieser Schlussfolgerung Dionysius der Kleine, die Philologen, Van Espen, die Übersetzer des Buches der Regeln sowie der Kasaner Geist besiegt wurden. Die Akademie, die beschloss, das Wort ὄχλος mit dem Wort „Gemeinschaft“ zu übersetzen: Die Zusammenfassung von Aristin und dem Steuermann mit seinen „weltlichen Menschen“ erwies sich als die genaueste. Der Hauptgrund, wenn nicht der einzige, warum Prof. Ostroumov verwies in seinem so siegreichen Argument auf das 111. Recht. Kathedrale von Karthago. Ist diese Stütze ausreichend, ist sie nicht verrottet, um sich zu bewaffnen? mit ihr allein alle Philologen zum Kampf herausfordern? Zunächst ist eines anzumerken, was Prof. Ostroumov scheinbar verschweigt: Der griechische Text der karthagischen Regeln ist keine authentische Übersetzung aus dem Lateinischen, die etwa im 7. Jahrhundert von einer unbekannten Person, wahrscheinlich einem Griechen, angefertigt wurde. Der wahre Text der Regeln des Konzils von Karthago ist lateinisch, die beste Ausgabe davon ist die, die Dionysius der Kleine (wieder dieser Dionysius) in seiner Sammlung aufbewahrt hat. Vor diesem Hintergrund muss der Vergleich der von Herrn Ostroumov verglichenen Texte von Artikel 111 grundlegend geändert werden, und zwar: Zuvor, als es um Regel 13 von Laod ging. Rat erklärte Herr Ostroumov die Bedeutung der Regel mit ihren lateinischen Übersetzungen – Dionisiev, Isidorov usw., und jetzt, als wir über die 111. Herrschaft von Carth sprachen. Konzil ist es im Gegenteil notwendig, das lateinische Original durch eine griechische Übersetzung zu erklären und eine lateinische Übersetzung (Beveridge) des griechischen (übersetzten) Textes zu ersetzen 14. Der unbekannte griechische Übersetzer übersetzte plebes mit dem Wort ὄχλοι, und Beveridge übersetzte letzteres mit dem Wort populi. Wir weisen auf diesen Umstand keineswegs polemisch hin, denn indem wir darauf hinweisen, stärken wir tatsächlich die Argumentation von Herrn Ostroumov. Es stellt sich so etwas wie eine doppelte Buchführung heraus: Die Lateiner übersetzen das Wort ὄχλοι mit dem Wort populi, und die Griechen übersetzen das lateinische Wort plebes=populi mit dem Wort ὄχλοι. Es stellt sich heraus, dass es eine unveränderliche Wahrheit zu sein scheint, dass ὄχλος = populus, was Herr Ostroumov behauptet. Und so witzig diese Argumentationsmethode auch sein mag, wir müssen sie im Namen der Wahrheit aus folgenden Gründen als sehr unbegründet anerkennen: erstens c. Herr Ostroumov ging nicht gründlich vor, bezog sich insbesondere auf die 111. Regel des Konzils von Karthago und ließ die anderen Regeln desselben Konzils außer Acht, die mehr Licht auf die vorliegende philologische Frage werfen; Zweitens versuche ich, die Bedeutung des Griechischen zu erklären. das Wort ὄχλος, Herr Ostroumov vergleicht damit nur die griechischen Wörter πλῆθος und δῆμος und vergisst das Wort λαός völlig. Dieses Vergessen war für seine philologische Forschung fatal. G. Ostroumov beschränkte sich auf einen Hinweis auf eine 111. Regel von Carf. Kathedrale, in der das lateinische Wort plebes tatsächlich ins Griechische ὄχλοι übersetzt wird. Wir werden alle Regeln Karthagos zur Verfügung stellen. Konzil, in dem das Wort Plebes vorkommt, präsentieren wir in drei vergleichenden Texten: Latein (Dionysius), Griechisch und Slawisch, wobei wir die letzten beiden aus der hervorragenden Ausgabe von Prof. V. N. Beneshevich entlehnen. (Altslawischer Steuermann XIV. Tit. ohne Interpretationen. St. Petersburg 1906). Welches Ergebnis aus diesem Code resultiert, wird offensichtlich sein. Siehe auch Regeln 50, 48 und 42. In allen oben genannten Regeln zur Bezeichnung der Laienzusammensetzung von Diözesen und Pfarreien wird eine sehr stabile Terminologie beobachtet, nämlich: das lateinische Wort „plebs“, das griechische λαός und das slawische Volk. Und diese Stabilität ist keine Besonderheit der Regeln des Konzils von Karthago, sondern eine Eigenschaft der gesamten kanonischen Sprache dieser Zeit, zumindest der ökumenischen Konzilien. Schauen Sie sich die Regeln nach dem griechischen Text zumindest des „Buches der Regeln“ an, und Sie werden völlig von der Richtigkeit dieser Bestimmung überzeugt sein: λαός ist ein gebräuchliches Wort zur Bezeichnung eines weltlichen Elements in der Zusammensetzung der Kirchengesellschaft, genauso wie das Wort κλῆρος ein gebräuchliches Wort zur Bezeichnung einer geistlichen Klasse ist, die der Kirche dient; κλῆρος und λαός erschöpften zunächst die gesamte Zusammensetzung der kirchlichen Gesellschaft, die später durch ein drittes Element – ​​die Mönche (μονάζοντες) – erschwert wurde. Dies sind die Apostolischen Kanons: 36, 39, 55, 58, 60; I Universum 11, Trul. persönlich 12.19, VII Omni. 2. Zur Bezeichnung einer einzelnen Person, die jeder dieser Kategorien der Kirchengesellschaft angehört, werden sehr konsequent auch die Begriffe κληρικὸς, λαϊκὸς und (später μοναχὸς) das altrussische „lyuzhanin“ verwendet 15. Was das Wort ὄχλος betrifft, so kommt es sehr selten und immer vor – im Sinne einer Menschenmenge, und manchmal eine unruhige Menge. Zusätzlich zu den beiden von Herrn Ostroumov angegebenen Regeln, Laodicecus. 13 und Karthago 111 kommt dieses Wort nur noch in zwei weiteren Regeln vor; in der 61. Herrschaft von Trul. Konzil und in Regel 64 des Konzils von Karthago. Hier sind Truls Worte. Persönliche Regel 61: Direkt im Sinne einer rebellischen Menge wird ὄχλος in der 64. Herrschaft von Carth verwendet. Kathedrale, die der Aufmerksamkeit von Prof. leider völlig entgangen ist. Ostroumova. Die Regel beschreibt das folgende Phänomen: „Viele der Presbyter, arrogant und verrückt, erheben ihren Hals gegen ihre eigenen Bischöfe, mit Festen und böswilligen Ratschlägen, um das Volk aufzuwiegeln (τὸ πλῆθος), so dass sie selbst aus mutwilliger Zuneigung als Herrscher eingesetzt werden... Es gibt sehr viele, die sich mit ihrer Menge verschwören (τοῖς οἰκείοις πλήθεσιν), die sie, wie es heißt, irreführen, indem sie ihre Ohren schmeicheln und durch Schmeicheleien Menschen mit schändlichem Leben an sich ziehen, außerdem blähen sie sich auf und trennen sich von dieser unserer Klasse, indem sie sich auf ihre Menge verlassen (τῷ ἰδίῳ πλήθει), nachdem sie wiederholt zum Rat eingeladen wurden, verzichten sie darauf, aus Angst, dass ihre Absurditäten ans Licht kommen würden ... Die Gerechtigkeit verlangt – so beschließt der Rat –, dass diejenigen, die sich an alle Brüder und an den gesamten Rat halten, nicht nur den Thron behalten, sondern auch solche umstrittenen Bezirke in die Macht erhalten: im Gegenteil, dass diejenigen, die sich mit ihrer Volksmenge zufrieden geben (τοῖς ἰδίοις ὄχλοις) und diejenigen, die die Bruderliebe verachten, nicht nur der Bezirke beraubt wurden, die sie hatten von denen sie Besitz ergriffen hatten, sondern auch ihre eigenen Orte, als ob sie rebellisch wären, wurden sie von der Macht weltlicher Führer weggenommen.“ In diesem Fall ist diese Regel für uns aufgrund der Instabilität, des Zögerns bei der Wahl der Terminologie zur Bezeichnung des dargestellten Phänomens bemerkenswert, die die griechischen und russischen Übersetzer des echten, stabilen Begriffs „plebs“ offenbaren; dann übersetzen sie es in Worte; πλῆθος, dann ὄχλος, dann im Wort Volk, dann im Wort Menge, dann im Ausdruck Menschenmenge, aber keiner von ihnen lässt sich mit dem Wort λαός oder Volk = Laie übersetzen, wie es übersetzt werden sollte, wenn man sich an das Original hält. Was bedeutet das? Ja, natürlich, dass ein durch die beschriebenen Merkmale gekennzeichneter Gegenstand den Namen λαός und Volk = Laien nicht wert ist: Dafür genügen die Begriffe πλῆθος (multitudo) oder ὄχλος (turba), Menge, Rebellen. Die Übersetzer konnten dem Wunsch nicht widerstehen, ihre subjektive Haltung gegenüber der zu übersetzenden Regel in die Übersetzung einzubringen, und das Ergebnis war ihre terminologische Instabilität, die sehr an die exakt gleiche Haltung von Dionysius dem Jüngeren zur 13. Regel des Konzils von Laodizea erinnerte. Und das ist die Regel von Prof. Ostroumov bemerkte es nicht einmal und konzentrierte alle Anstrengungen seiner Argumentation auf die 111. Herrschaft des Konzils von Karthago; Aber nichts könnte unglücklicher sein als eine solche Entscheidung. Wie wir gesehen haben, wählt der Übersetzer der karthagischen Regeln überall das Wort λαός für die ursprünglichen Plebs, wählt dasselbe Wort für den Titel der 111. Regel und setzt am Anfang der Regel, die nichts weiter als eine wörtliche Wiederholung des Titels enthält, aus irgendeinem Grund ὄχλοι anstelle von οἱ λαοί. Was ist die Grundlage dafür? Absolut keine. Dies ist eine Art völlig unerklärlicher Zufall, der aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durch das Verschulden des Übersetzers, sondern durch das Verschulden seines Schreibers oder eines späteren Kopisten geschehen ist: Schließlich ist es sehr leicht, aus den Worten οἱ λαοί ὄχλοι 16 zu erhalten... Und das ist der Zufall von Prof. Ostroumov, der die philologische Argumentation an die Spitze seiner Argumentation stellt und allen zum Trotz behauptet Philologen, dass in der Ära der laodizeischen Regeln die Unterscheidung zwischen δῆμος und ὄχλος nicht beibehalten wurde und dass das Wort ὄχλος folglich gleichgültig mit dem Wort populus und plebs übersetzt werden kann, aber nicht so, wie Dionysius es übersetzt - mit den Wörtern turba oder multitido. Nein, wer aufmerksam auf die Sprache der Kanones aus der Zeit der ökumenischen Konzile hört, wird keinen Augenblick auf Schwierigkeiten bei der Bedeutung der betrachteten Begriffe stoßen: λαός, wie lat. Unter plebs und populus versteht man immer eine ganze nationale oder politische Union oder eine ganze Klasse dieser Union sowie im kirchlichen Sinne eine ganze Klasse von Laien im Gegensatz zum Klerus und Mönchtum (und der Ausdruck wird dazu gleichbedeutend sein: τάγμα λαϊκόν I Om. 5, II Om. 6), manchmal in Kombination mit den Wörtern Θεός und Dominus 17, während ὄχλος immer eine vorübergehend oder augenblicklich gebildete Versammlung oder Menschenmenge bezeichnet, organisiert oder unorganisiert, gebildet aus Vertretern derselben oder verschiedener sozialer Klassen. Ein Beispiel für eine solch organisierte (und rebellische) Menge ist die 64. Herrschaft von Karf. persönlich Das ist ὄχλος. Dieselbe rebellische organisierte Menge wird, wenn Sie der Klarheit wünschen, durch unsere „Schwarzen Hundert“ repräsentiert, wenn sie als aktiver Pogromist auftritt oder als kollektiver Autor von Broschüren, die zum Lynchmord aufrufen; das ist ὄχλος, aber keineswegs λαὸς τοῦ Κυρίου. In diesem Sinne sollte das Wort ὄχλος im Titel 13 des Kanons des Konzils von Laodizea verstanden werden, wenn wir das heilige Alter dieses Denkmals mit gebührendem Respekt behandeln. Was genau bedeuteten solche Menschenmengen oder Versammlungen? Konzil von Laodizea – das kann nicht bezweifelt werden, denn wenn sie an die Klasse der Laien im Allgemeinen gedacht hätten, hätten sie dafür nicht ὄχλος, sondern – λαός oder λαϊκο ῖ oder τάγμα λαϊκόν verwendet. Aber was genau verboten die Väter des Konzils von Laodizea Menschenmengen oder Versammlungen? Gegner des Wahlprinzips im Klerus antworten meist entschieden, dass es sich um die Wahl der Kandidaten handele. Es ist jedoch kaum möglich, dem zuzustimmen, selbst wenn wir genau auf den Text des Titels der 13. Regel achten, nämlich auf ihre Worte: καθίστασθαι εἰς ἱερατεῖον. Das Wort ἐκλογ ὴ (oder sogar ἐπιλογ ὴ, wie im Inhaltsverzeichnis des Syntagmas im XIV. Band) scheint nicht den ersten Moment der Auswahl oder Benennung von Kandidaten anzuzeigen, sondern den zweiten und entscheidenderen Moment – ​​die Wahl eines der angegebenen Kandidaten als für die Ordination geeignet. So verstand Dionysius der Kleine offenbar die Bedeutung des zur Debatte stehenden Beschlusses des Konzils von Laodicea, indem er die 13. Regel wie folgt umschrieb: judicio multitudinis ordinationes fieri non debere. Ein solcher Prozess und ein solches Urteil gehörten damals dem Presbyterium und dem Bischof als denjenigen, die die Weihe durchführten, nicht jedoch den Wählern selbst, die nur die Kandidaten bezeichneten. Die Vorwegnahme dieses Rechts durch die Laien, insbesondere durch ihre Scharen, ist natürlich keine Normalität, die durch die 13. Regel beseitigt wird. Dass die Prüfung der Würdigkeit des Auserwählten durch das Presbyterium durchgeführt wurde, obwohl die Laien, die dafür und dagegen aussagen konnten, nicht von der Teilnahme ausgeschlossen waren, darüber sprechen auch andere, die Laodizee zeitlich nahe standen. Domquellen 18. 0 Der Prozess und die Entscheidung des Presbyteriums als ein der Weihe vorausgehender Akt werden auch im Gebet des Bischofs bei der Weihe erwähnt, das im sogenannten aufbewahrt wird. Apostolische Konstitutionen. „Sie selbst schauen auch jetzt auf Ihren Diener (den Namen der Flüsse), der durch den Psifoy und den Hof des Klerus alles dem Presbyter gegeben hat“ 19. Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des sogenannten. Regel 13 von Laodice. Der Rat sollte dies definieren: die Väter von Laod. Der Rat legte lediglich die Norm für die aktive Beteiligung der Laien an der Wahl von Personen fest, die zum Priestertum erhoben wurden, und bestimmte, dass es ihnen in Zukunft nicht mehr gestattet sein sollte, solche Wahlen ohne die Leitung des Presbyteriums allein vorzunehmen. Wahrscheinlich wurden sie durch wiederholte Fälle von Missbrauch ihres ursprünglichen Rechts, sich aktiv an der Wahl der Priesteramtskandidaten zu beteiligen, durch Laien und Fälle von Untätigkeit des Klerus (auf die auch der heilige Basilius der Große hinweist) aufmerksam gemacht, und so erließen sie ihr Dekret. Wir sagen wahrscheinlich, weil wir ihr Dekret (ὄρος) selbst nicht kennen, aber wir urteilen nur auf der Grundlage des Inhaltsverzeichnisses dieses Dekrets, Regel 13 genannt, das für uns aufbewahrt wurde. Eine solche Annahme und ein solches Verständnis des erhaltenen Titels von Regel 13 entspricht dem „historischen Denken“, wie E. V. Barsov es ausdrückte. „In der Ära der laodizäischen Regeln“, so Prof. M.A. Ostroumova, „die alte Ordnung der Wahl von Beamten durch den Klerus und das Volk, galt sie sogar im 6 Bürger der Stadt, in der es notwendig ist, einen Bischof zu weihen, versammeln sich und wählen vor dem Heiligen Evangelium drei Kandidaten, und dass jeder von ihnen (die Wähler) beim Wort Gottes schwört und in der Wahlurkunde festhält, dass er diese Kandidaten nicht aufgrund von Geschenken, Versprechen usw. ausgewählt hat.“ 20. Novelle VI (Kapitel 1, 9–10) schreibt vor, dass die Bischofsweihen in Anwesenheit des gesamten Kirchenvolks stattfinden sollen, damit „jeder, der es wünscht, die volle Möglichkeit hat, Einspruch zu erheben …“ Dieses Dekret ist auch bei der Ordination von Geistlichen zu beachten“ 21 . „Wenn Bürger die Wahl eines Bischofs um mehr als sechs Monate verzögern, soll derjenige, der ihn ernennen soll (d. h. der Metropolit), ihn in eigener Verantwortung und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ernennen.“ 22 Angesichts dieser absolut klaren Gesetze des 5. Jahrhunderts ist es kaum möglich zuzugeben, dass die Väter des Konzils von Laodizea des 4. Jahrhunderts beschlossen haben, den Laien ihr ursprüngliches, durch die apostolische Tradition begründetes Recht zu entziehen, Kandidaten für das Kirchenamt zu wählen 23 . Jedenfalls lassen die bisher dargelegten philologischen, kanonischen und kirchengeschichtlichen Grundlagen folgende Schlussfolgerungen über die Bedeutung und Bedeutung des sogenannten 13. Kanons des Konzils von Laodizea zu: 1. Sowohl der Form als auch dem Inhalt nach handelt es sich nur um ein sehr kurzes Inhaltsverzeichnis der konziliaren Definition (ὄρος), das uns nicht überliefert ist. 2. Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass oo. Das Konzil von Laodicea hat versucht, das Recht der Laien auf Teilnahme an der Wahl der Priesteramtskandidaten zu regeln, aber wie genau es geregelt wurde, lässt sich nicht positiv sagen. 3. Lesen Sie dieses sogenannte. Die kanonische Regelung, Laien das Recht zu verweigern, an der Wahl eines Priesteramtskandidaten teilzunehmen, ist ebenfalls unbegründet und rücksichtslos, ebenso wie es unbegründet und rücksichtslos ist, jemandem ein Recht auf der Grundlage eines Gesetzesverzeichnisses und nicht auf der Grundlage der Gesetze selbst zu entziehen. K.P. Pobedonostsev. Moskauer Sammlung, S. 9, M. 1896. Theologe. Bulletin, 1903. Mittel zur Stärkung der Macht unserer Zentralverwaltung. So nennt der Bericht diese Übersetzung. Staatsanwalt; Genauer gesagt handelt es sich um eine alte russische Geschäftssprache – eine „hohe Silbe“, die sich manchmal in eine archaische Geistlichkeitssprache verwandelt. Unsere Kursivschrift. A.A. Papkow ist, wie aus seinem Artikel hervorgeht, an dieser Neigung völlig unschuldig. Aber es gab sie in verschiedenen Formen, wie wir teilweise schon gesehen haben. In diesem Syntagma hat es die Form eines Inhaltsverzeichnisses. Siehe Narbekov: Nomocanon of Photius, S. 21 und 59. Kasan, 1899. Eine interessante Version dieses Inhaltsverzeichnisses wird von Kormchaya präsentiert, herausgegeben von Prof. V.N. Beneschewitsch, hier lesen wir: Es hieß zwar, aber falsch; Der richtige Name ist Inbegriff. Falsch; Früher wurde genauer gesagt, dass nur die ersten 19 Regeln mit dem Ausdruck „über was“ beginnen und die anderen 40 mit dem Wort „was“. Kirche Ved. Nr. 4, S. 144. Narbekow. Nomocanon K – Polnischer Patriarch Photius. Teil 2. Inhaltsverzeichnis, Titel 1, Kapitel 7 (S. 21) und das Nomokanon selbst, Band 1, Kapitel 7 (S. 59). Ostroumov: Einführung in das orthodoxe C.-Recht, § 33 ff., S. 320. Kirche Ved. Nr. 2, S. 56,57. Beveridge hätte besser daran getan, den griechischen Text mit Carthus zu vergleichen. Die Regeln wurden durch das Original von Dionysius dem Kleinen festgelegt, aber aus irgendeinem Grund beschloss er, seine eigene lateinische Übersetzung anzufertigen. Dies sind zum Beispiel die Regeln: Apostolisch: 15, 24, 31, 48, 57; 62–66, 69, 70, 72, 84, III Omni. 6 und 7; IV: 2, 8, 21 und 24; Trul. Schluchzen. 4, 11, 22, 42, 50, 51, 55, 56, 59, 65, 67, 69, 77, 80, 81, 86, 88, 92, 97; VII Universum 5, 13. Ankir. 3, Laod. 54 usw. Wie wir oben anhand der Varianten zum slawischen Text dieser Regel gesehen haben, scheiterten die altrussischen Schriftgelehrten daran, diese Regel umzuschreiben. Ärger wird Ärger hervorbringen! Die Sünde des griechischen Schriftgelehrten verwickelte die alten russischen Schriftgelehrten in ihre Sünden. Apostel 39: Λαὸν τοῦ Κυρίου, Domini bevölkerungsreich. Siehe St. Vasil.Vel. Botschaft an die Chorebischöfe; Feof. Alex. Richtig 7. Buch VIII 16. Wir zitieren nach dem Text des RKP. Kiew-Sophia-Kathedrale, Nr. 63, L.141, rev. Narbekov: Nomocanon Photius, Titus. I, Kapitel 23. E.V.Barsov gibt folgende Überlegungen zur Bedeutung des Wortes ὄχλος. G. Papkov glaubt, dass das griechische ὄχλος „Menge“ bedeutet. Er gibt jedoch nicht den geringsten Grund für eine solche Interpretation an. Denn für ein korrektes Verständnis des Kanons reichen allein Verweise in griechischen Lexika nicht aus. Dies erfordert eine ernsthafte Vertrautheit mit den Evangelien und den apostolischen Texten sowie der kirchengeschichtlichen Sprache. Herr Papkov wird zum Beispiel in keinem Wörterbuch finden, dass das Griechische. ἔθνος bedeutet Diözese, genauso wie er dort nicht das findet, was das Griechische bedeutet. ὄχλος bedeutet Pfarrgemeindeversammlung (Ts. Ved. Nr. 4, S. 145). Dann folgen Argumente aus der Heiligen Schrift (Lukas 13,17; Apostelgeschichte 1,16, 11,24), aus denen übrigens hervorgeht, dass die Wahl des Apostels Matthias durch die Gemeindeversammlung durchgeführt wurde (S. 146). Wir sind mit diesen Argumenten nicht einverstanden, aber wir stimmen voll und ganz darin überein, dass eine solche Philologie in keinem Wörterbuch zu finden ist. Sie könnten interessiert sein an:
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