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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

№ 17. Мнение Митрополита Филарета о подсудности дел о похищении церковного имущества

Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Die im Protokoll angegebene Verordnung. Der Fall des Diebstahls von Kircheneigentum wird vor dem Kirchengericht verhandelt. Es ist sehr vage und sehr viel. Vor unseren Augen liegt ein Fall des Diebstahls von Kircheneigentum, über den nicht ein Kirchengericht, sondern ein Strafgericht entschieden hat. Aber das Dekret sah sich etwas an und dachte etwas: Und er dachte wahrscheinlich, dass Geistliche nicht unnötig an weltliche Gerichte geschickt werden sollten. Wenn der jetzt vorgeschlagene Beschluss zustande kommt, wäre es dann nicht manchmal notwendig, den Bischof in die Strafkammer zu schicken, wenn Geld aus dem Haus oder der Sakristei des Bischofs verschwindet, niemand weiß wie? Oder wird ein Dieb niemals einen Bischof so geschickt behandeln, wie er es im vorliegenden Fall mit dem Himmelfahrtspriester getan hat? Die Aufgabe des Strafgerichts besteht darin, den Diebstahl aufzuklären, den Täter zu bestrafen, ihm das gestohlene Eigentum wegzunehmen und es entsprechend seiner Besitztümer zurückzugeben. Der Täter wurde in diesem Fall nicht gefunden und es wurde noch kein Verdacht gegen irgendjemanden erhoben. Das Strafverfahren ist abgeschlossen. Wer soll bestraft werden? Wem soll das Diebesgut entzogen werden? Doch bei der Untersuchung kam ein schlechter Blick auf die Kirche zutage. Das ist eine andere Sache. Dabei geht es nicht um ein Sakrileg, sondern um Amtsverweigerung. Das Repräsentantenhaus argumentierte gemäßigt, als es sagte: Warum sollte ich den Untergebenen einer anderen Person wegen Amtsentzugs verurteilen? Lassen Sie seine eigenen Vorgesetzten urteilen. Und da der Geldverlust eine Folge des Amtsverlustes war, dann soll darüber nachgedacht werden, ob es notwendig ist, Geld zu fordern statt einer anderen Strafe, durch die den Schuldigen und der Kirche plötzlich Gerechtigkeit widerfahren wird. Das Gericht handelt in diesem Fall mit Respekt vor den geistlichen Autoritäten: Ist es notwendig, diesen Respekt zu verdrängen? Müssen wir uns der Macht berauben, die uns gegeben wurde? „Der Häuptling unterliegt keinem geistlichen Urteil.“ – Da ist etwas Wahres dran: aber da ist etwas Unfaires und Gefährliches. Wenn der Älteste herausfindet, dass er nicht dem geistlichen Gericht unterliegt, wird er dann beginnen, die geistlichen Autoritäten nach kirchlichen Angelegenheiten zu befragen? Wird er sich um die Kirchenberichterstattung und das Kerzengeld kümmern? Man muss auch erraten, was der regierende Senat denkt. Wenn er festgestellt hätte, dass die Kammer schlecht gehandelt hat, hätte er nicht an die S.-Synode geschrieben, sondern den Fehler korrigiert. Mir scheint, dass diese Gedanken berücksichtigt werden müssen, um zu dem Schluss zu kommen, ob es notwendig ist, die vorgeschlagene Lösung zu bestätigen. Sie könnten interessiert sein an:
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