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Каролинговы книги

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Karolingische Bücher (Libri Carolini). Der Anlass für die Niederschrift der karolingischen Bücher war die Debatte über die Ikonenverehrung (siehe Enz. V) und die unmittelbare Übermittlung der Akten des zweiten Konzils von Nicäa durch Hadrian (siehe Enz. I) an Karl den Großen im Jahr 787 in einer sehr fehlerhaften Übersetzung, deren Autor unbekannt ist. Der Papst erwartete offensichtlich, dass diese Definitionen von den Franken akzeptiert würden. Doch das jüngste Scheitern der Ehe zwischen der Königstochter und Irinas Sohn konnte Karl V. nicht zu einer positiven Haltung gegenüber östlichen Definitionen veranlassen – zumal seine eigenen Überzeugungen ihnen zuwiderliefen. Generell herrschte in der fränkischen Kirche eine mittlere Meinung hinsichtlich der Ikonenverehrung vor. Während die östlichen Christen aufgrund des Kontrasts zu ihren mohammedanischen Nachbarn begannen, Ikonen besonders zu ehren, enthielten sich die Franken im Gegenteil in dieser Hinsicht, weil sie dem Götzendienst der noch nicht zum Christentum konvertierten Deutschen entgegenwirken mussten. Diese Frage wurde bei einem der gemischten Treffen von Geistlichen und Laien unter Pippin in Gentilly im Beisein von Vertretern von Papst Paul und Gesandten von Konstantin Kopronymus erörtert; und obwohl ihre Entscheidung uns nicht erreicht hat, kann es kaum einen Zweifel daran geben, dass sie mit den allgemeinen Ansichten der nationalen Kirche übereinstimmte. Nachdem Karl V. die Konzilsakte erhalten hatte, schickte er sie nach England zu König Offa, der sie den englischen Bischöfen zur Diskussion vorschlug. Im Auftrag der englischen Bischöfe und Fürsten erstellte der anwesende Alcuin (siehe „Enc.“ I) eine Widerlegung der Taten, die an den Frankenkönig geschickt wurde. Diese Widerlegung ist nicht überliefert, und es ist unbekannt, in welchem Zusammenhang sie zu jenem zumindest umfangreicheren Werk steht, das im Auftrag Karls V. mit Zustimmung der Bischöfe seines Staates gegen das Siebte Ökumenische Konzil unter dem Titel Opus illustrissimi et Excellentissimi seu spectabilis viri Caroli Magni nutu Dei regis Francorum contra synodum, quae in partibus Graeciae pro adorandis verfasst wurde imaginibus stolide et arroganter gesta est. Die karolingischen Bücher sind jetzt in zwei Manuskripten verfügbar – dem Pariser und dem Vatikanischen, aber es gibt auch Hinweise auf andere Manuskripte, die uns nicht überliefert sind, von denen eines, das von Cassander erwähnt wurde, in der ersten Ausgabe angefertigt wurde und alle anderen dann von der ersten nachgedruckt wurden. Diese erste Ausgabe wurde 1549 in Paris im Namen von Eli veröffentlicht. Phili (d. h. Elias Philyra), unter dem sich Jean du Tillet oder Joh verbirgt. Tilius, später Bischof von Meux (im Norden der Fraktion). Da sich Protestanten bei ihren Angriffen auf die katholische Kirche oft auf diese Publikation stützten, wurde sie 1564 in den Index aufgenommen, weshalb Kopien davon sehr selten sind. Darüber hinaus gibt es Ausgaben: 1555 in Köln, Melchior Goldast in Imperialia decreta, Frankfurt 1608 und 1673; Philippa Pareya, Frankfurt 1628; anonym, ohne Ort und Zeit, bei Heimann in Hannover 1731 (am besten); Minya (ser. lat. 98 Bd., Nachdruck aus Goldasts Ausgabe): Jaffe in Monumenta Alcuiniana 1873. Die Echtheit dieses Werkes wird von einigen katholischen Gelehrten bestritten, sie ist jedoch sowohl aufgrund des Inhalts der karolingischen Bücher als auch aufgrund der Aussage von Adrian I. (siehe Ming lat. XCVIII, 1247) und Ginkmar von Reims (ebd. 996) unbestritten. Wer der Autor der karolingischen Bücher war, ist unbekannt. Viele Gelehrte halten Alcuin für den Autor und verweisen auf seine Gelehrsamkeit, die Nähe einer Stelle im Buch (S. IV, 6, S. 455 gemäß Gaimans Ausgabe) zu Alcuins Kommentaren zu Hev. aus Joh 4, 5 ff. und auf die Bemerkung des Simeon von Durham (Simeon Dunelm. unter 792), die Alkuin gegen das Konzil von Nicäa schrieb. Aber die ersten beiden Fundamente sind wackelig, und Simeons Worte beziehen sich auf Alcuins Brief an Karl V. Daher bestreiten andere Gelehrte Alcuins Urheberschaft. Wagemann geht aufgrund einer Notiz im Manuskript von Tilius: „Ingerlannus abbas jussu Caroli hunc librum scripsit et ad A. papam tulit“ davon aus, dass die karolingischen Bücher von einem anderen Wissenschaftler in der Nähe von Karl V., Abt Anigilbert, verfasst wurden (siehe „Enz.“ I), aber die einzige Grundlage für diese Hypothese ist die verwirrte und daher unzuverlässige Notiz des Manuskripts Tilia. Es bleibt zu erkennen, dass die karolingischen Bücher das Gemeinschaftswerk der Hoftheologen von Charles W. waren. Aus der Notiz der karolingischen Bücher über das Konzil von Nicäa, das vom 24. September bis 23. Oktober 787 dauerte: „Gesta est ferme ante triennium“ (geschah vor fast drei Jahren) können wir schließen, dass die Zeit, in der diese Bücher geschrieben wurden, 789 oder 790 war. Der Zweck der Zusammenstellung der karolingischen Bücher bestand darin, die Dekrete des Konzils von Nicäa abzuschaffen, jedoch aus der Antwort des Papstes Adrian an Karl V. zeigt, dass ihm nicht die karolingischen Bücher zugesandt wurden, sondern etwa 85 Kapitel. Der Bezug dieser 85 Kapitel zu den karolingischen Büchern ist umstritten. Üblicherweise wird angenommen, dass die karolingischen Bücher nur eine Weiterentwicklung der 85 Kapitel sind und nach der Widerlegung der 85 Kapitel im Hadriansbrief verfasst wurden, was jedoch durch das völlige Schweigen der karolingischen Bücher über den Hadriansbrief widerlegt wird. Genauer wäre es, Gaucks Meinung zuzustimmen, dass 85 Kapitel einen Auszug aus den karolingischen Büchern darstellen. Man sollte offenbar Gauks andere Meinung akzeptieren, dass die 85 Kapitel nicht nach dem Frankfurter Konzil von 794, sondern davor an Hadrian geschickt wurden, da die Beschlüsse des Konzils, an dem die Legaten des Papstes teilnahmen, für Adrian bindend waren und er nach dem Konzil keine Widerlegung der 85 Kapitel verfassen konnte. Der Frankfurter Dom, der die Verehrung von Ikonen ablehnte, dient somit als Antwort von Charles W. auf Adrians Brief. Die karolingischen Bücher bestehen aus 4 Büchern und 120 Kapiteln. Der Ton dieser Abhandlung ist fest und würdevoll. Während der Autor großen Respekt vor dem apostolischen Sitz zum Ausdruck bringt, unterstützt er nachdrücklich die fränkische Sichtweise der Ikonen und kritisiert die Begründungen für die Lehre, die Inhalte des Ostens und Roms. Der Autor beschuldigt die Bilderstürmer und das Byzantinische Konzil von 754, den Unterschied zwischen Ikonen und Idolen aus den Augen verloren zu haben, und erklärt, ihr Fehler sei geringer als die vom Konzil von Nicäa angeblich begangene Verwirrung zwischen der Verwendung von Ikonen und ihrer Verehrung; Ein Fehler wird auf Unwissenheit zurückgeführt, der andere auf Bosheit. Es wird viel gegen den offiziell vom byzantinischen Hof verwendeten Stil vorgebracht, und dieser Stil wird als Verletzung der Ehre Gottes verurteilt. Der Rat wird dafür verurteilt, dass er zugegeben hat, dass er entgegen dem Befehl des Ap von einer Frau geführt wurde. Paulus (1. Kor. 11,14; 1. Tim. 2,12), sodass Frauen nicht lehren durften. Sein Anspruch auf einen universellen Charakter wird mit der Begründung abgelehnt, dass seine Mitglieder nicht aus allen Kirchen stammten und er nicht den Glauben der Universalkirche enthielt; Auch die ihm zustehende göttliche Sanktion wird verweigert. Nach Meinung des Autors ist es für einen Teil der Kirche unvernünftig, andere Teile in einer Angelegenheit zu verfluchen, zu der von den Aposteln keine positiven Beschlüsse erlassen wurden, insbesondere wenn die abgelehnten Meinungen möglicherweise von älteren Konzilen und Kirchenvätern unterstützt werden. Der Autor untersucht alle in der Nicänischen Apostelgeschichte zitierten Passagen aus der Heiligen Schrift. Schrift und die Väter und gibt ihnen eine andere Interpretation; verurteilt den Rat dafür, dass er viele Geschichten fabelhafter oder apokryphischer Natur zulässt; stellt die Geschichte der Korrespondenz des Erlösers mit Abgar in Frage, verurteilt die Legende über den Mönch und den unreinen Geist aufs Schärfste, äußert Zweifel an der Wahrheit vieler Geschichten über Wunder und beweist, dass Wunder, selbst wenn sie tatsächlich durch Ikonen vollbracht wurden, immer noch nicht das Recht geben, sie zu vergöttern. Es werden Notizen zu den Ausdrücken gemacht, die einzelne Bischöfe im Konzil verwendeten. Darunter gibt es eine wichtige Ungenauigkeit, als ob Constantius aus Constantia auf Zypern beschuldigt wurde, Ehrfurcht vor Ikonen zu zeigen, ebenso wie Ehrfurcht vor der Heiligen Dreifaltigkeit, und er angeblich jeden verfluchte, der anders dachte; Unterdessen glaubte dieser Hierarch in Wirklichkeit, dass es einen Unterschied zwischen der Verehrung, die den Ikonen entgegengebracht wurde, und der Verehrung, die nur der Heiligen Dreifaltigkeit entgegengebracht wurde, gab. Anschließend werden die Argumente, die für Ikonen vorgebracht werden, diskutiert und allgemein widerlegt. Als Analogie wurde auf die Ehrungen hingewiesen, die Kaiserstatuen im Osten zuteil wurden; Der Autor bestreitet jedoch, dass diese Anweisung als Grundlage für die Verehrung von Ikonen dienen könnte: „Denn was für ein Wahnsinn ist es, eine illegale Sache mit einer anderen zu verteidigen.“ Als Beweis für die Illegalität des östlichen Brauchtums wird Daniels Verhalten in Babylon angeführt. Nach Ansicht des Autors ist es äußerst demütigend für das heilige Sakrament der Eucharistie, für das Kreuz, das Symbol unseres Heils und Zeichen unseres christlichen Bekenntnisses, für die heiligen Gefäße und für die heiligen Bücher, dass die ihnen entgegengebrachte Verehrung mit der Verehrung der Ikonen gleichgesetzt wird. Die Ehrfurcht vor heiligen Überresten, die Teile des Körpers von Heiligen sind, oder ganz allgemein vor Dingen, die in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, kann nicht als Grundlage dafür dienen, die gleiche Ehrfurcht vor Ikonen zu zeigen, die ein einfaches Werk des Künstlers sind. Christus und seine Heiligen schienen eine solche Verehrung nicht zu erfordern, und obwohl die gebildeteren Menschen in der Lage sind, Ikonen ohne Götzendienst zu behandeln und ihre Verehrung auf die Bedeutung der Ikonen zu richten, können die Ungebildeten, die nicht über die Kunst subtiler Unterscheidungen verfügen, leicht dazu übergehen, das Gesehene zu vergöttlichen, ohne an einen Gegenstand zu denken, der außerhalb der Grenzen des Bildes steht. Die Schuld für eine solche Sünde sollte nicht bei denen liegen, die Ikonen zulassen und sich nur weigern, sie anzubeten, sondern bei denen, die eine solche Anbetung erzwingen. Die Verwendung von Ikonen sei, so der Autor, nur in Form von Dekorationen oder als historische Erinnerungen zulässig. Ihre wahre Verwendung als Erinnerungsmittel widerspricht beständig dem Argument, dass es ohne sie unmöglich sei, sich an Gott zu erinnern. Diese Personen müssen ein zu unzuverlässiges Gedächtnis haben, die durch Ikonen an Gott erinnert werden müssen und die nicht in der Lage sind, sich im Geiste über die materielle Schöpfung zu erheben, außer mit Hilfe eines materiellen und geschaffenen Objekts. Abschließend erklärt der König dem Papst, dass er an den Grundsätzen festhalte, die Gregor der Große in seinen Briefen an Serenus von Marseille niedergelegt habe, und dass er dies als Regel der Weltkirche betrachte. Ikonen können zugelassen, aber nicht zu ihrer Verehrung gezwungen werden, obwohl sie gleichzeitig nicht zerbrochen oder zerstört werden dürfen. Zusätzlich zu ihrem leidenschaftlichen Ton ist diese Polemik gegen die Ikonenverehrung – selbst in den Köpfen der Protestanten – insofern unfair, als sie den Unterschied zwischen λατρεία, das nur Gott gebührt, und προσκύνησις τιμητική, das Geschöpfen zugeschrieben wird und dem Nicänischen a zugeschrieben wird, nicht berücksichtigt blasphemische Position für die Kathedrale: Ikonen sollten das gleiche servitium adorationis erhalten wie der Allerheiligste. Dreieinigkeit. Dieser unfaire Vorwurf gegenüber dem Konzil von Nicäa erklärt sich einerseits aus einer falschen Übersetzung (προσκύνησις - adoratio) und andererseits aus einem Missverständnis des griechischen Textes. Literatur. Die ältere Literatur ist in der oben genannten Ausgabe von Gaimans Carolingian Books aufgeführt. H. J. Floss, Commentatio de suspecta librorum Carol. ein J. Tilio I ed. fide, Bonn 1860. Prof. A. Hauck, Kirchengeschichte Deutschl. II 2, 316 ff. Robertson und Duke, East. Christuskirchengasse † A.P. Lopukhina, I, 673–676. Bildersturm und die Päpste in „Christus. Lesungen“ 1865 O. V. Chr. Preobrazhensky (Bischof Wassili), Die Frage der Ikonenverehrung zur Zeit Karls des Großen, in „Christ. Do“, 1883, I, 115; seine, östlichen und westlichen Schulen zur Zeit Karls des Großen, St. Petersburg. 1881; St. Tarasius, Patriarch von Konstantinopel, und das Siebte Ökumenische Konzil, St. Petersburg. A.Ya. Dorodnitsyn (heute Bischof Alexy), Kirche-gesetzgebende Tätigkeit Karls des Großen (Moskau 1889), S. 123–125. [Vacant et Mangenot, Dictionnaire de théologie catholique II, col. 1792–1799. Wetzer und Welte, Kirchenlexikon VII 2, Sp. 189–196. Herzog-Hauck, R. E. X 3, 88–97. W. Smith und H. Ware, A Dictionary of Christian Biography 1, S. 405–406).
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