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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

55. Учреждение Святейшего Синода

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In unserer Kirche gab es zehn Patriarchen. Der letzte, Adrian, starb im Jahr 1700. Kaiser Peter I. beauftragte Metropolit Stefan Javorski von Rjasan mit der Korrektur der Position des Patriarchen, der als Stellvertreter des patriarchalen Throns die russische Kirche bis 1721 regierte. In diesem Jahr hielten es die russischen Bischöfe für sinnvoll, entsprechend dem Wunsch des Kaisers die alleinige Regierung des Patriarchen durch eine konziliare Regierung zu ersetzen 82 . Dieser neu gegründete ständige geistliche Rat wurde zunächst als Geistliches Kollegium bezeichnet, nahm aber bald den noch heute bestehenden Namen „Heilige Regierungssynode“ an. Diese Änderung in der Leitung der Russischen Kirche wurde von den östlichen Patriarchen gebilligt und gebilligt, die die Heilige Synode als ihren Bruder anerkannten und anerkennen, der in der Kirchenhierarchie die gleiche Macht und den gleichen Rang hat. Bei ihrer Gründung bestand die Heilige Synode aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, vier Ratsmitgliedern und vier Beisitzern. Der erste Präsident der Synode war Stefan Jaworski, die Vizepräsidenten waren Theodosius Janowski, Erzbischof von Nowgorod, und Feofan Prokopowitsch, Bischof von Pskow, und die anderen Mitglieder waren Bischöfe, Archimandriten und Erzpriester. Anschließend wurden die weltlichen Namen der Mitglieder der Synode durch passendere Namen des ersten Mitglieds, der Mitglieder der Synode und der in der Synode Anwesenden ersetzt. Ebenso wie bei den Konzilen (ökumenischen und unseren russischen) war, wenn der Zar selbst nicht anwesend war, sein Vertreter, und in unserer Heiligen Synode sollte der Oberankläger als Vermittler zwischen dem Souverän und der Synode fungieren. In einem Dekret von Kaiser Peter I. wird er „das Auge des Souveräns und der Anwalt für Staatsangelegenheiten“ genannt. Seine Aufgabe besteht darin, in kirchlichen Angelegenheiten mit den Zivilbehörden in Kontakt zu treten und sicherzustellen, dass die Beschlüsse der Synode mit der allgemeinen Regierungsordnung im Einklang stehen. Als Nachfolger des Patriarchen übernahm die Heilige Synode auch die Angelegenheiten der patriarchalischen Verwaltung. Die wichtigste davon besteht darin, die Reinheit der Lehre und die Ordnung des Gottesdienstes zu überwachen, würdige Erzpastoren zu wählen und zu ernennen und sie in der Kirchenverwaltung zu leiten. Alle religiösen Bildungseinrichtungen, die Zensur geistlicher Bücher, Beschwerden von Unzufriedenen mit den Entscheidungen der Diözesanbehörden, Scheidungsfälle usw. unterliegen der Zuständigkeit der Synode. In Angelegenheiten, die Kirche und Staat gemeinsam betrafen, durfte die Synode Beziehungen zum Senat unterhalten. Die allgemeinen Entscheidungen der Synode und des Senats in Abwesenheit des Souveräns erhielten die Kraft von Entscheidungen der höchsten Macht. Zur Orientierung in der Synodalverwaltung erstellte Feofan Prokopovich im Auftrag von Kaiser Peter I. die Geistliche Ordnung. Darin wurden die alten Kirchenregeln, die in vollem Umfang in Kraft bleiben, auf den modernen Zustand der russischen Kirche übertragen. Diese neue Sammlung kirchlicher Regeln wurde von den Erzpastoren der Russischen Kirche sorgfältig überarbeitet und mit ihrer Zustimmung vom obersten Kommando veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Synode die Möglichkeit gegeben, sie entsprechend den Bedürfnissen der Kirche durch neue Beschlüsse zu ergänzen. Die Tätigkeit der Heiligen Synode zeigte sich insbesondere in der Gründung theologischer Schulen, in der Gründung von Missionen, in der Etablierung eines gemeinsamen Glaubens und in der Wiedervereinigung der Unierten. – Für diese wichtige Änderung wurden folgende Gründe genannt: 1) Die Arbeit einer Person kann entweder durch Krankheit oder Tod unterbrochen werden, die Kathedrale kann jedoch ununterbrochen ihre Geschäfte abwickeln. 2) Für viele Menschen ist es einfacher, die Wahrheit herauszufinden als für einen. 3) Die Entscheidung des Rates kann unvoreingenommener sein als die Entscheidung einer einzelnen Person. 4) Die Entscheidungen des Rates sind maßgeblicher und moralisch bindender als die einer einzelnen Person. 5) Die Entscheidung des Rates kann freier vom Einfluss der Mächtigen sein als die Entscheidung einer einzelnen Person. Sie könnten interessiert sein an:
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